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Office and computing machinery, equipment and supplies except furniture and software packages (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45754871)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Номер конкурса: 45754871
Дата публикации: 04-09-2023
Сумма контракта: 30 104 506 (Российский рубль) Цена оригинальная: 510 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023083020231005 10:00Regional or local authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
      Mainzer Straße 29
      Wiesbaden
      65185
      Germany
      Telefon: +49 611/340-0
      E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
      Fax: +49 611/340-1150
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a3ff2b84d-10fc4d0626584bc8
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabe.hessen.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Anmietung und Wartung von 72 fabrikneuen und vernetzten Kopier-, Scan- und Drucksystemen

        Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0093
      2. CPV-Code Hauptteil:
        30000000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Anmietung und Wartung von 72 fabrikneuen und vernetzten Kopier-, Scan- und Drucksystemen für den Geschäftsbereich der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 510 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        30232000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Standorte der HVBG (Siehe Standortliste, Datei "B 05 Drucker Standortliste LB")

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Anmietung und Wartung von (All-In) von mindestens 72 digitalen, fabrikneuen Kopiersystemen für den Geschäftsbereich der HVBG zum Erhalt der Betriebsfähigkeit und Erfüllung des gesetzlichen Auftrags.

        Die anzubieten Kopier-, Scan- und Drucksysteme müssen die in der Datei "B 04 Drucker Kriterienkatalog Mindestanforderungen" festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.

        Die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) innerhalb des Bausteins SYS 4.1 (Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte) sind zu berücksichtigen. Der HVBG muss es möglich sein, die in den Basis- und Standard-Anforderungen genannten Vorgaben umzusetzen. Es wird in diesem Zusammenhang vor allem auf die Anforderungen SYS.4.1.A1 (Planung des Einsat-zes), SYS.4.1.A2 (Zugriff), SYS.4.1.A7 (Beschränkung der administrativen Fernzu-griffe), SYS.4.1.A15 (Verschlüsselung), SYS.4.1.A17 (Schutz von Nutz- und Meta-daten) und SYS.4.1.A18 (Konfiguration) hingewiesen.

        (Die Anforderungen sind abrufbar unter folgenden Link: <https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Kompendium_Einzel_PDFs_2021/07_SYS_IT_Systeme/SYS_4_1_Drucker_Kopierer_und_Multifunktionsgeraete_Edition_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2>)

        Den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN 31000, DIN 31001 oder gleichwertig) ist Rechnung zu tragen. Der Anbieter sichert zu, dass die bei ihm bestellten Kopier-, Scan- und Drucksysteme den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen), den Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.

        Die ausschließliche Verwendung von Recycling-Papier nach DIN EN 12281 beeinträchträchtigt die Verfügbarkeit der Kopier- und Drucksysteme nicht. Es werden keine Service- bzw. Verbrauchsmaterialzuschläge erhoben.

        Die Kopier-, Scan- und Drucksysteme müssen entsprechend der Anforderung DE-UZ 219 Ausgabe Januar 2021 Version 3 (01/2021) - Umweltzeichen Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) - oder mit einem gleichwertigen Gütezeichen gekennzeichnet sein.

        Soweit Kopier-, Scan- und Drucksysteme mit Festplatte gefordert bzw. geliefert werden, sind die Kosten für ein Security Tool zur Festplatten-Datenüberschreibung gemäß ISO 15408 EAL 3 (oder gleichwertig) im Preis zu berücksichtigen. Druckdaten werden auf der internen Festplatte verschlüsselt abgelegt. Bei Außerbetriebnahme werden sämtliche Daten und die Konfiguration der Kopier-, Scan- und Drucksysteme vom Auftragnehmer sicher gelöscht (Wipen). Der Auftraggeber erhält über die Löschung eine schriftliche Bestätigung. Schwarz/weiß-Druck muss als Standard im Treiber voreinstellbar sein. Soweit Kopier-, Scan- und Drucksysteme mit weiteren, nicht geforderten Schnittstellen und/oder Modulen (z.B.GSM/WLAN/Bluetooth/NFC/USB etc.) angeboten werden, müssen diese Funktionen deaktiviert sein. Bei Bedarf muss der Auftragnehmer dem Auftraggber innerhalb einer Woche die Möglichkeit einräumen, sich von der Außerbetriebnahme und Löschung zu überzeugen.

        Der Auftragnehmer sichert in der Zeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr eine Abwicklung des Kundendienstes (insbesondere Störungsbeseitigung) mit einer Servicereaktionszeit vor Ort von max. 8 Stunden nach Eingang der Fehlermeldung bei dem Auftragnehmer zu.

        Die Kopier-, Scan- und Drucksysteme müssen in die örtlichen Netzwerke der über ganz Hessen verteilten Standorte der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) eingebunden werden. Die Standorte ergeben sich aus der Standortliste (Datei "B 05 Drucker Standortliste LB").

        Die Verkabelung wird vom Auftraggeber durchgeführt. Er führt die Kabel und Anschlüsse bis an den Standort der Geräte. Alle Kopier-, Scan- und Drucksysteme werden verpoolt.

        Folgende Systemumgebung ist bei der Netzeinbindung zu berücksichtigen:

        Client Betriebssysteme

        - 10 (64 Bit), Windows 11 (64 Bit) und Folgesysteme

        Server-/Netzwerkbetriebssysteme

        - Windows Server 2019, 2022 und Folgesysteme

        Netzwerkkabel

        - 0Base T (RJ45/Twisted Pair)

        - 100Base TX (RJ45/Twisted Pair)

        Netzwerktechnologie

        - 100-Mbit/s-Ethernet (Fast Ethernet)

        - Gigabit-Ethernet

        Netzwerkprotokolle

        - TCP/IP (LPD/LPR)

        - NetBEUI

        Seitenbeschreibungssprachen

        - PCL 5 + PCL 6

        - Postscript

        Anwendungen

        - Microsoft Office 2016 bis Office 2021 und Folgesysteme

        - SAP/R3 (ab Segment 3)

        - ARIS

        DIN A 3 Klick zählt wie DIN A 4 (der DIN A3 Anteil am Gesamtvolumen liegt unter 10%).

        Es wird ein Gesamtvolumen von 110.000 schwarz/weiß (s/w) und 120.000 farbigen Seiten monatlich garantiert (mtl. Mindestabnahme bzw. im Angebot zu berücksichtigende Freiseiten).

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 510 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 48
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der BVB-Mietvertrag verlängert sich automatisch einmalig um weitere 12 Monate, sofern nicht eine der Vertragsparteien spätestens sechs (6) Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Nach Ablauf von 60 Monaten gilt der BVB-Mietvertrag als beendet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf (vgl. Ziff. 12 der Datei "B 03 Drucker Leistungsbeschreibung").

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Im Bedarfsfall müssen Nachmietungen von zusätzlichen Kopier-, Scan- und Drucksystemen während der Vertragslaufzeit möglich sein. Die Laufzeit des Pool-Vertrages bleibt durch eventuelle Nachmietungen unberührt und die Vertragslaufzeit dieser Nachmietungen endet mit der des Pool-Vertrages. Die Anzahl der nachmietbaren Kopier-, Scan- und Drucksysteme beträgt maximal 10% der geplanten Gesamtmenge von 72 Kopier-, Scan- und Drucksystemen. Hierdurch erhöht sich je zusätzlichem Kopier-, Scan- und Drucksystem die monatliche Miete um 1/72 der Gesamtsumme (vgl. Ziff. 5 der Datei "B 03 Drucker Leistungsbeschreibung").

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach

        Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,

        entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder

        durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Datei "A 07 Drucker Nachweis_Berufsausuebung").

        Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer den Nachweis in der entsprechenden Form einzureichen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Datei "A 08 Drucker Umsatzzahlen").

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Darstellung von mindestens drei (3) geeigneten Referenzen (Datei "A 09 Drucker Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen:

        Art: Vermietung und Instandhaltung von digitalen standortübergreifend vernetzten Kopiersystemen.

        Umfang: Mindestens 30 digitale vernetzte Kopiersysteme pro Referenz

        Über alle eingereichten Referenzen hinweg müssen die Kopiersysteme an mindestens 10 geographisch verteilte Standorten (verschiedene Adressen) geliefert worden sein.

        Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Das unter Abschnitt III.1.3) dieser EU-Bekanntmachung geforderte Kriterium zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind für die Auftragsausführung nicht geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        (1)Der Auftraggeber sowie die Bieter, Bietergemeinschaften sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabeund Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338) verpflichtet. Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG mit dem Angebot abzugeben (Datei "A 02 Drucker Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").

        (2) Die Bieter haben zuzusichern, dass sie während der Vertragsdurchführung einen Kundenservice mit den in Ziff. 6 der Leistungsbeschriebung festgelegten Anforderungen anbieten und aufrechterhalten. Dazu haben sie die Erklärung zum Kundenservice mit dem Angebot einzureichen (Datei "B 07 Drucker Eigenerklaerung Kundenservice").

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-05
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-01-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-05
      Ortszeit: 10:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      entfällt

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
        Wilhelminenstraße 1 - 3
        Darmstadt
        64283
        Germany
        Kontaktstelle(n): 64283
        Telefon: +49 6151/126603
        E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
        Fax: +49 611/327648534
        Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 160 GWB Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        § 160 GWB Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-30

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