Assembly and erection of prefabricated structures (Германия - Тендер #45754443) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 45754443 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Unterkunftscontainer für Flüchtlinge
Der Landkreis Harburg beabsichtigt vier identische Wohnanlagen an verschiedenen Standorten im Landkreis Harburg aufzustellen. Jede Wohnanlage umfasst Wohngebäude in Modulbauweise für jeweils 120 Flüchtlinge. Die Wohnanlagen sollen für die Dauer von 36 Monaten gemietet werden.
1 Wohnanlage für je 120 Personen
vier Standorte auf dem Gebiet des Landkreis Harburg
Ca. 120 Module / Container mit Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation als funktionsfähiges Gebäude
1 Wohnanlage für je 120 Personen
vier Standorte auf dem Gebiet des Landkreis Harburg
Ca. 120 Module / Container mit Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation als funktionsfähiges Gebäude
1 Wohnanlage für je 120 Personen
vier Standorte auf dem Gebiet des Landkreis Harburg
Ca. 120 Module / Container mit Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation als funktionsfähiges Gebäude
1 Wohnanlage für je 120 Personen
vier Standorte auf dem Gebiet des Landkreis Harburg
Ca. 120 Module / Container mit Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation als funktionsfähiges Gebäude
Auftragsvergabe Siloco GmbH & Co. KG
Los Nr. 2
Lot No: 3Los Nr. 3
Lot No: 4Los Nr. 4
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDY1BM65131
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).