Ancillary works for electricity power lines (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45754434) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Plauen, Vergabestelle Номер конкурса: 45754434 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sporthallenneubau und Freiflächengestaltung am Lessing-Gymnasium
Referenznummer der Bekanntmachung: 6031 06/65/07/23/1-18Los 18 - Starkstrom / Katastrophenschutz
1 Trafostation, 1 Netzersatzanlage, 1 Ersatzstromversorgung
1 Niederspannungshauptverteilung mit Netz-Umschaltung und 14 Abgängen
6 Unterverteilungen
ca.30.000 m Installationsleitungen
ca. 4.300 m Verlegesysteme in verschiedenen Ausführungen 1.080 Installationsgeräte
Innen- und Außenbeleuchtung in verschiedenen Ausführungen, als Einzelleuchte (Anbau- und Einbauleuchte, Stele), ca. 515 Leuchten
1 Notlichtanlage mit 1 Zentralbatteriesystemen mit ca. 274 LED-Rettungszeichen und Sicherheitsleuchten
ca.265 Durchbrüche und Bohrungen in Mauerwerk und Stahlbeton
Brandschottungen in verschiedenen Größen innerer Blitzschutz/ Potentialausgleich
1 Datennetz mit 5 Netzwerkschränken und ca. 14.800m Datenleitung Cat 7
— Nachweis über die Verpflichtung d. Eintragung im Handelsregister / Handwerksrolle / Industrie- und Handelskammer
Die Nachweise für die Punkte III.1.1.) bis III.1.3.) können durch Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung erbracht werden (einsehbar unter https://www.plauen.de/media/dokumente/rathaus/124_Eigenerklaerung.pdf)
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
— Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträgen zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
— Erklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum;
— Erklärung über das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte und Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Stadtverwaltung Plauen, Vergabestelle - Zimmer 218, Unterer Graben 1, 08523 Plauen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Submission ist nicht öffentlich (gem § 14 EU Abs 1 VOB/A). Gem. § 14 EU Abs. 6 VOB/A stellt der Auftraggeber den Bietern im Offenen Verfahren das Submissionsprotokoll unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
Die Submission ist nicht öffentlich (gem § 14 EU Abs 1 VOB/A). Gem. § 14 EU Abs. 6 VOB/A stellt der Auftraggeber den Bietern im Offenen Verfahren das Submissionsprotokoll unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.