Repair and maintenance services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45754062) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Flughafen Düsseldorf GmbH Номер конкурса: 45754062 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Wartung von RLT-Anlagen und Brand- und Rauchschutzklappen sowie Austausch von Luftkanalrauchmelder
Zur Ausschreibung kommt die Wartung von ca. 1.000 RLT-Anlagen und ca. 5.500 Brand- und Rauchschutzklappen sowie der Austausch von ca. 800 Luftkanalrauchmelder am Flughafen Düsseldorf.
Ein Angebot ist auf einzelne, mehrere oder alle Lose möglich. Ebenfalls ist die Einreichung eines
rabattierten Angebotes auf alle Lose als Gesamtangebot möglich. Dabei wird diejenige Kombination von Angeboten für die Zuschlagserteilung ausgewählt, die insgesamt für den Auftraggeber am wirtschaftlichsten ist.
Wartung und Funktionsprüfung der RLT-Anlagen
Los-Nr.: 1Los 1: Wartung und Funktionsprüfung von ca. 1.000 RLT-Anlagen am Flughafen Düsseldorf
Die Laufzeit beträgt 4 Jahre und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von 12 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die vollständigen Zuschlagskriterien sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen
Wartung und Funktionsprüfung der Brand- und Rauchschutzklappen
Los-Nr.: 2Los 2: Wartung und Funktionsprüfungen von ca. 5.500 Brand- und Rauchschutzklappen am Flughafen Düsseldorf.
Die Laufzeit beträgt 4 Jahre und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von 12 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Austausch von Luftkanalrauchmeldern
Los-Nr.: 3Am Flughafen Düsseldorf werden in der nächsten Zeit die Luftkanalrauchmelder ausgetauscht. Jährlich sollen ca. 200 Luftkanalrauchmelder getauscht werden.
Die Laufzeit beträgt 4 Jahre und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer
Partei mit einer Frist von 12 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
a) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
b) Nachweis, dass eine Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder vergleichbarem Register vorhanden ist, falls
es die Gesellschaftsform erfordert.
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien im Sinne von § 123, 124 GWB sowie
betreffend Russlandbezug.
d) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,
Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in §
21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Zu 1: Gefordert ist ein Gesamtumsatz von mindestens 500.000 EUR netto im Durchschnitt der letzten 5
abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz kann bei einer Bewerbergemeinschaft von allen
Mitgliedern gemeinsam erbracht werden
Zu 2: Deckungssumme Personen und Sachschäden: Mindestens 2,5 Mio. € und Vermögensschäden: Mindestens 1 Mio. €
Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten 5 Jahren. Zu jeder Referenz sollen folgende Angaben
gemacht werden: Projektbezeichnung, Auftraggeber inkl. Kontaktdaten Ansprechpartner beim Auftraggeber, Beschreibung der erbrachten Leistungen, Auftragsvolumen(netto), Ausführungszeitraum. Es sind nur solche Referenzprojekte zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mindestauftragsvolumen der Referenzen 200.000 € netto p.a.
Nur bei Bietergemeinschaften: Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen
bevollmächtigten Vertreter bestellen. Der Teilnahmeantrag und das Angebot ist entweder von allen Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten
Vertreter zu unterzeichnen.
Ergänzung: Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer je Los.
Die vollständigen Zuschlagskriterien sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln