Market and economic research; polling and statistics (Германия - Тендер #45753936) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 2 Номер конкурса: 45753936 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neuerstellung Mietspiegel für die Landeshauptstadt München 2025
Reference number: VGSt1-2-2023-0116Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für München ist mittels der Regressionsmethode durchzuführen.
Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Franziskanerstraße 8, 81669 München
Die Erstellung des Mietspiegels ist mittels der Regressionsmethode durchzuführen.
Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für München muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erfolgen, die gewährleisten, dass der Mietspiegel ein realistisches Abbild des Wohnungsmarktes liefert. Dies kann nur durch Ziehung einer repräsentativen Zufallsstichprobe aus der Grundgesamtheit erfolgen.
Mit dem Angebot sind folgende Angaben erforderlich:
Fragebogen zur Eignungsprüfung
Teil 1.1.1:
Bitte geben Sie für die Abfragen bei Wettbewerbsregister bzw. beim Gewerbezentralregister
1. das Registergericht mit Sitz,
2. die Registernummer sowie
3. die Umsatzsteuer-ID der bietenden Firma an
(Name und Anschrift werden aus dem Bieterprofil übernommen).
Teil 1.1.3:
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe (z. B. Insolvenzverfahren, schwere Verfehlung, Verurteilung nach StGB) jeweils für den Bieter, evtl. benannte Nachunternehmer und die einzelnen Bieter einer Bietergemeinschaft
Fragebogen zur Eignungsprüfung Teil 1.1.2.1:
Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters muss mindestens 1.000.000 € je Geschäftsjahr betragen.
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: mind. 1.000.000 Euro
Sachschäden: mind. 1.000.000 Euro
Vermögensschäden: mind. 1.000.000 Euro
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Fragebogen zur Eignungsprüfung:
Teil 1.1.2.2
Geforderte Nachweise: Zertifikate ISO 9001:2015 und ISO 27001:2017
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall:
Als vergleichbare Leistungen gelten im vorliegenden Fall alle Leistungen im Dienstleistungsbereich der Erstellung eines Regressionsmietspiegels, der für eine Stadt mit mehr als 200.000 Einwohnern durchgeführt wurde.
Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind und
die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer
Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von
einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Folgende Formblätter sind zu beachten und wenn zutreffend einzureichen:
Formblatt Verzeichnis Unternehmerleistungen (PDF Anlage zu den Vergabeunterlagen),
Formblatt Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmer (PDF Anlage zu den Vergabeunterlagen),
Erklärung Bietergemeinschaft (PDF Anlage zu den Vergabeunterlagen).
entfällt
entfällt
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).