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Engineering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45753803)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: SWH Städtische Wirtschaftsbetriebe Hoyerswerda GmbH
Номер конкурса: 45753803
Дата публикации: 04-09-2023
Сумма контракта: 138 639 338 (Российский рубль) Цена оригинальная: 2 348 687 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023083020230929 12:00OtherContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      SWH Städtische Wirtschaftsbetriebe Hoyerswerda GmbH
      Bautzener Allee 32 a
      Hoyerswerda
      02977
      Germany
      Telefon: +49 3571469900
      E-Mail: info@swh-hy.de
      Fax: +49 3571469919
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.de/unterlagen/2813589/zustellweg-auswaehlen
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe.de
      an die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Elektroplanungsleistungen für das Vorhaben „Lausitzhalle-kultureller Leuchtturm der Region mit Zukunft

        Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71300000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Stadt Hoyerswerda ist eine große Kreisstadt im Landkreis Bautzen. Sie liegt in der Ober-lausitz etwa 35 km von Cottbus entfernt und ca. 55 km nordöstlich von Dresden und darüber hinaus im sorbischen Siedlungsgebiet. Die Stadt Hoyerswerda gehört mit Bautzen und Gör-litz zum oberzentralen Städteverbund. Die Stadt genießt seit dem 15. Jahrhundert Stadtrecht und erfuhr insbesondere nach Ende des 2. Weltkrieges eine rasante Bevölkerungsentwick-lung auf ca. 70.000 Einwohner. Diese Entwicklung setzte sich nach der Wende leider nicht fort. Vielmehr erfuhr Hoyerswerda einen starken Bevölkerungsrückgang. In den folgenden Jahren kam es zu Eingemeindungen kleinerer Umlandgemeinden, weshalb die Bevölkerung derzeitig bei ca. 33.000 Einwohnern liegt. Der erhebliche Bevölkerungsrückgang war vor allem durch die wirtschaftlichen Veränderungen in der Region nach der Wende bedingt.

        Nicht zuletzt, um Hoyerswerda für die Bevölkerung neu attraktiver zu gestalten, soll es wei-ter zum Ausbau bzw. der Sanierung vorhandener auch kultureller Begegnungsstätten kom-men.

        Die Lausitzhalle ist ein Kultur- und Tagungszentrum in der Neustadt von Hoyerswerda. Sie wurde zunächst als Betriebskulturstätte des Gaskombinats „Schwarze Pumpe“ errichtet und verfügt über 828 Sitzplätzen.

        Die Planungen für die Lausitzhalle begannen bereits in den 60iger Jahren und wurden dann ab 1976 umgesetzt. Erst in den Jahren 1984 und 1985 wurden die Arbeiten mit der Errich-tung des Saalbaukörpers (Bauteil I) und des Verwaltungstraktes (Bauteil II) bestehend aus Forumsaal, Gastronomie und Büros, abgeschlossen. Im Jahr 1985 wurde die Lausitzhalle als „Haus der Berg- und Energiearbeiter“ an die Bürger der Stadt Hoyerswerda und des Umlan-des zur Nutzung übergeben.

        Nach der politischen Wende 1989 eröffneten sich einerseits für den Veranstaltungsbereich mit dem Großem Saal neue attraktive Möglichkeiten für das kulturelle Leben. Dem standen jedoch auch markwirtschaftliche Veränderungen gegenüber, die dazu führten, dass wesentli-che Teile der Büros und Verwaltungsbereiche im Bauteil II durch häufig wechselnde Nutzer genutzt wurden und es zwischenzeitlich zu erheblichem Leerstand kam.

        In den Jahren 2009 und 2010 wurden Teile des Verwaltungstraktes für die Nutzung durch die städtische Musik- und Volkshochschule umgebaut.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 2 348 687.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Hoyerswerda, DE

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-12-15
        Ende: 2024-03-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-09-29
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-10-05
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-15
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
        Braustraße 2
        Leipzig
        04107
        Germany
        Kontaktstelle(n): 04107
        Telefon: +49 3419970
        E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
        Fax: +49 3419971049
        Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auf-tragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschrif-ten, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Be-kanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmean-trags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auf-traggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Be-zug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auf-tragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschrif-ten, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Be-kanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmean-trags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auf-traggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Be-zug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.

        Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
        Braustraße 2
        Leipzig
        04107
        Germany
        Kontaktstelle(n): 04107
        Telefon: +49 3419970
        E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
        Fax: +49 3419971049
        Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-30

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