Construction-site supervision services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45753681) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Engineering & Consulting GmbH (Bukr R0) Номер конкурса: 45753681 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Berlin: Baustellenüberwachung
2023/S 169-532852
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen; Weddeler Schleife, KIB/Oberbau - SÜ/EÜ PFA 13
Bauüberwachungsleistungen; Weddeler Schleife, KIB/Oberbau - SÜ/EÜ PFA 13
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen; Weddeler Schleife, KIB/Oberbau - SÜ/EÜ PFA 13
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier
ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesencorona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von
Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen
Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von
Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen
werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem
Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der
Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bauüberwachungsleistungen; Weddeler Schleife, KIB/Oberbau - SÜ/EÜ PFA 13
Nr.1
Die vom AN beschriebenen zuästzlichen Leistungen Bauüberwachung sind zur Fertigstellung der Brückenbauwerke (EÜs/ SÜs)
im PFA 13 erforderlich. Die Überwachung der Fertigstellung der beiden Straßenbrücken ist Leistungsinhalt des ursprünglichen
Vertrages. Es handelt sich sowohl um Leistungen BÜB KIB für genannten PFA als auch des leitenden Bauüberwachers für die
PFA 11-13.
Die zusätzlichen Leistungen der Bauüberwachung während und nach der ursprünglichen Vertragslaufzeit sind technisch undpraktisch nicht von den Leistungen des Hauptvertrags trennbar. Die gleiche Örtlichkeit sowie die engen Überschneidungen derLeistungen, insbesondere auch in logistischer Hinsicht sowie bzgl. des Bauablaufs lassen dies nicht zu.