Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verlegung Bf Hamburg Altona - VP 6.6.3 Stromschiene, Endzustand
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59080
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
Errichtung der Fahrleitungsanlage S-Bahnstromanlagen
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 09/01/2023
Ende: 15/03/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Verlegung Bf Hamburg Altona - VP 6.6.3 Stromschiene, Endzustand
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
21/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 7 354 795.13 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/08/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Errichtung der Fahrleitungsanlage S-Bahnstromanlagen
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 09/01/2023
Ende: 15/03/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 75 000.00 EUR
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
001: Lieferung und Montage geänderter Kabeltypen
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie
2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Lieferung und Montage geänderter Kabeltypen, da das ausgeschriebene Steuerkabel nicht den Vorgaben für die S-Bahn HH entspricht und der Querschnitt für die
Hilfsspannungsversorgung abhängig von der erforderlichen Kabellänge ist.
Durch den AN werden die gesamten Bahnstrom-Kabel für den Bauzustand verlegt und damit geht eine Abhängigkeit zu den erforderlichen Steuerkabeln einher. Die Verlegung der
Steuerkabel hat eine technische Abhängigkeit zu anderen zu verlegenden Kabeln durch den AN.
Bei Beauftragung eines weiteren AN, der die Steuerkabel bestellt und verlegt, würde es zu einem nicht koordinierbarem Abstimmungsaufwand zwischen Fa. BBL und dem AN kommen. Durch
die Einarbeitung in die Maßnahme, die Einbindung von Personal und Gerätschaften sowie den erheblichen Koordinationsaufwand ist ein Wechsel des AN mit nicht absehbaren Zusatzkosten
verbunden.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU
der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 7 354 795.13 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 7 429 795.13 EUR