Security software package (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45753507) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Westdeutscher Rundfunk Köln Номер конкурса: 45753507 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Security-Produkten der Hersteller Trellix und Skyhigh
Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2023-140-02Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung über
die Lieferung von /Security-Produkten der Hersteller Trellix und Skyhigh im Auftrag
folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus:
- Westdeutscher Rundfunk (WDR)
- Norddeutscher Rundfunk (NDR)
- Bayerischer Rundfunk (BR)
- Deutschlandradio (DLR)
- ARD Hauptstadtstudio (ARD HSB), vertreten durch den Rundfunk Berlin-
Brandenburg
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Bezugsberechtigte dieser Rahmenvereinbarung sind die vorgenannten öffentlich rechtlichen
Rundfunkanstalten bzw. Gemeinschaftseinrichtungen.
Ziel ist es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer
Laufzeit von vier Jahren abzuschließen, über die die benannten Bezugsberechtigten
berechtigt sind, über Einzelabrufe ihren Bedarf zu decken.
Der WDR wird die Bezugsberechtigten über alle vertraglichen Regelungen informieren
und das Angebot des Auftragnehmers zur Kenntnis geben. Diese verpflichten
sich zur Einhaltung aller vertraglichen Regelungen.
Die Vertragsausübung erfolgt durch die Bezugsberechtigten im eigenem Namen
und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen
Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen.
Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus Kapitel 7 dieser Vergabeunterlagen.
Es kann nur ein vollständiges Angebot abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe
für einzelne Teilleistungen ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Mindestabnahmemengen ergeben sich aus der beigefügten Anlage "Mindestabnahmen"
. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung für die Bezugsberechtigten.
Das geschätzte Abrufvolumen beträgt 4.842.347,00 Euro inkl. USt. und das
optionale Höchstvolumen beträgt 6.435.000,00 Euro inkl. USt.
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung über
die Lieferung von /Security-Produkten der Hersteller Trellix und Skyhigh im Auftrag
folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus:
- Westdeutscher Rundfunk (WDR)
- Norddeutscher Rundfunk (NDR)
- Bayerischer Rundfunk (BR)
- Deutschlandradio (DLR)
- ARD Hauptstadtstudio (ARD HSB), vertreten durch den Rundfunk Berlin-
Brandenburg
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Bezugsberechtigte dieser Rahmenvereinbarung sind die vorgenannten öffentlich rechtlichen
Rundfunkanstalten bzw. Gemeinschaftseinrichtungen.
Ziel ist es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer
Laufzeit von vier Jahren abzuschließen, über die die benannten Bezugsberechtigten
berechtigt sind, über Einzelabrufe ihren Bedarf zu decken.
Der WDR wird die Bezugsberechtigten über alle vertraglichen Regelungen informieren
und das Angebot des Auftragnehmers zur Kenntnis geben. Diese verpflichten
sich zur Einhaltung aller vertraglichen Regelungen.
Die Vertragsausübung erfolgt durch die Bezugsberechtigten im eigenem Namen
und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen
Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen.
Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus Kapitel 7 dieser Vergabeunterlagen.
Es kann nur ein vollständiges Angebot abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe
für einzelne Teilleistungen ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Mindestabnahmemengen ergeben sich aus der beigefügten Anlage "Mindestabnahmen"
. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung für die Bezugsberechtigten.
Das geschätzte Abrufvolumen beträgt 4.842.347,00 Euro inkl. USt. und das
optionale Höchstvolumen beträgt 6.435.000,00 Euro inkl. USt.
Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird:
- Personenschäden 2.000.000,00 EUR
- Sachschäden 1.000.000,00 EUR
- allg. Vermögensschäden 100.000,00 EUR
und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
2. Umsatz des Unternehmens
Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2020 bis 2022 bzw. 2019 bis 2021, sofern die Umsatzzahlen aus 2022 noch nicht vorliegen), anzugeben.
3. Unternehmensstruktur / Betriebsstätte des Bieters
Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur, den Umfang der Dienstleistungspalette und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens.
Zum Nachweis der speziellen Eignungsanforderungen hat der Bieter dem Angebot
zusätzlich die im Folgenden genannten Unterlagen beizufügen bzw. Erklärungen
abzugeben.
Referenzen
Dem Angebot sind mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte,
vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens drei
Jahren beizufügen. Der Mindestauftragswert der Referenzen muss dabei je 500 TEUR
zzgl. Ust. betragen.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers;
- Auftragswert/Umsatz in TEUR
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher
Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz);
- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Referenzkunden
mit Telefonnummer
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen"
zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern
unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle
geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift,
so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit
dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen
der angebotenen Leistung erbringen soll.
Nachweis Zertifizierung Trellix und Skyhigh Partner
Der Bieter hat dem Angebot eine der Zertifizierungen als Momentum oder Collaborate
Partner für Trellix und eine der Zertifizierungen für Skyhigh als Essential
Partner oder Advanced Partner in Kopie als Anlage beizufügen. Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland. Ausländische
Bieter haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Der WDR behält sich vor, die Zertifizierung des Bieters, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, zu verifizieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG6VZB
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
die in Ziffer I.1) genannte Stelle