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Catenary"s construction works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45753386)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Номер конкурса: 45753386
Дата публикации: 04-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023083020231009 12:00OtherContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceOther01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
      Möhlstraße 27
      Mannheim
      68165
      Germany
      Telefon: +49 6214651730
      E-Mail: vergabe@rnv-online.de
      Fax: +49 6214653214
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/1bbec9c4-1638-43bc-b9e6-0cd76b149e28
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/1bbec9c4-1638-43bc-b9e6-0cd76b149e28

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Sektorenauftraggeber
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Verkehr
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Neubau der Fahrleitungsanlage Dossenheimer Landstraße in HD

        Referenznummer der Bekanntmachung: 301-22-E17
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45234160
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) plant, den Abschnitt der Straßenbahnstrecke in der Dossenheimer Landstraße zu erneuern. Für die Gründung der Fahrleitungsmaste sind Bohrfundamente vorgesehen. Die vorgesehene Fahrleitungsbauart ist Einfachfahrleitung, auf Seitenmasten und Ausleger befestigt (Fahrdraht RiS120. Als Fahrleitungsstützpunkte sind GFK-Ausleger über zwei Gleise, Schrägstab GFK-Ausleger und Seiltragwerke geplant.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45234160
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) plant, den Abschnitt der Straßenbahnstrecke in der Dossenheimerlandstraße zu erneuern.

        Für die Gründung der Fahrleitungsmaste sind Bohrfundamente vorgesehen.

        Die vorgesehene Fahrleitungsbauart ist Einfachfahrleitung, auf Seitenmasten und Ausleger befestigt (Fahrdraht RiS120). Als Fahrleitungsstützpunkte sind GFK-Ausleger über zwei Gleise, Schrägstab GFK-Ausleger und Seiltragwerke geplant.

        Die Leistung ist in folgende Phasen unterteilt:

        - Bauphase 1

        - Bauphase 2

        - Bauphase 3

        - Bauphase 4

        - Provisorischen Mobilfundamente für Kanalbau

        - Endausbau

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-03-04
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das

        Präqualifikationsverzeichnis.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte

        "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.

        Diese beinhaltet:

        - Eintragung in das Berufsregister

        - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/

        Bieter in Frage stellt.

        Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die

        folgenden Nachweise anzufordern:

        Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)

        bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

        Die in diesem Abschnitt III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen

        Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben

        gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.

        Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von

        Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu

        verlangen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das

        Präqualifikationsverzeichnis.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte

        "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.

        Diese beinhaltet:

        - Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung

        vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

        einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;

        - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;

        - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

        - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

        Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die

        folgenden Nachweise anzufordern:

        - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes

        angegeben wurde)

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt

        eine solche Bescheinigung ausstellt

        - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit

        Angabe der Lohnsummen

        Die in diesem Abschnitt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen

        Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben

        gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.

        Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von

        Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu

        verlangen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das

        Präqualifikationsverzeichnis.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte

        "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.

        Dieses beinhaltet:

        - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

        - Angaben zu Arbeitskräften

        Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die

        folgenden Nachweise anzufordern:

        - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert

        nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

        - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben

        Die in diesem Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen

        Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben

        gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.

        Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von

        Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu

        verlangen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die Angabe von mindestens 3 Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat.

        Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die Errichtung von Fahrleitungsanlagen im innerstädtischen Bereich mit entsprechenden Leistungsanforderungen, wie die ausgeschriebene Leistung. Mindestanforderung ist die Errichtung von Fahrleitungsanlagen.

        Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Des Weiteren sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:

        a) Im Falle der Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene

        Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen.

        Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig.

        b) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/

        Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen

        Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch

        nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in

        dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe

        in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens

        anzugeben sind sowie die Eigenerklärungen in Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

        abzugeben sind.

        Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens

        nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.

        Für die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ist das jeweils entsprechende Formblatt zu

        verwenden, wenn und soweit ein solches Formblatt den zu diesem Vergabeverfahren bereitgestellten

        Auftragsunterlagen beiliegt.

        c) unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen

        nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg

        (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).

        d) unterschriebene Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz

        erfasst werden.

        e) Eigenerklärung zum Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz "Erste

        Informationen zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und

        Konzessionen vom 8. April 2022".

        f) Der AN muss spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden: 5 Mio. Euro;

        für Sach- und Vermögensschäden: 3 Mio. Euro. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.

        Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab. Auf gesonderte Anforderung ist die geforderte Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen.

        Verfahrenssprache ist Deutsch. Angebote und sämtliche geforderten Nachweise/ Erklärungen sind in deutscher

        Sprache einzureichen. Im Falle nicht deutschsprachiger Unterlagen hat der Bieter zusammen mit dem

        Original eine beglaubigte Übersetzung des jeweiligen Dokuments einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind vom

        Bieter zu tragen. Der Bieter trägt außerdem die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der

        eingereichten Nachweise und Erklärungen.

        Auf der Baustelle muss während der Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der der deutschen Sprache in Wort

        und Schrift kundig ist, anwesend sein.

        Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-09
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-09
      Ortszeit: 12:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

      Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d

      genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.

      Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und

      5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

      Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d

      genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.

      Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und

      5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierungspräsidium Karlsruhe
        Karlsruhe
        76247
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76247
        Telefon: +49 7219268730
        Fax: +49 7219263985
        Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

        § 160 GWB lautet wie folgt:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        7 / 7

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

        Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.

        § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

        § 160 GWB lautet wie folgt:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        7 / 7

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

        Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.

        § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Regierungspräsidium Karlsruhe
        Karlsruhe
        76247
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76247
        Telefon: +49 7219268730
        Fax: +49 7219263985
        Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-30

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