Electricity (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45753324) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: jobcenter rhein-sieg Номер конкурса: 45753324 Дата публикации: 04-09-2023 Сумма контракта: 25 795 430 (Российский рубль) Цена оригинальная: 437 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von Ökostrom für die Liegenschaften des jobcenter rhein-sieg
Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0380-JC-VgVLieferung von Ökostrom für die Liegenschaften des jobcenter rhein-sieg
jobcenter rhein-sieg Rathausallee 10 53357 Sankt Augustin jobcenter rhein-sieg Außenstelle Alfter, Weberstr. 164-170, 53347 Alfter / jobcenter rhein-sieg Außenstelle Rheinbach, Römerkanal 56, 53359 Rheinbach / jobcenter rhein-sieg Außenstelle Königswinter, Im Mühlenbruch 1, 53639 Königswinter / jobcenter rhein-sieg Außenstelle Siegburg, Frankfurter Str. 84, 53721 Siegburg / jobcenter rhein-sieg Außenstelle Eitorf, Spinnerweg 58, 53783 Eitorf / jobcenter rhein-sieg Außenstelle Troisdorf, Sieglarer Str. 2, 53840 Troisdorf /
Neu ab 01.01.2024 - jobcenter rhein-sieg Außenstelle Sankt Augustin, Südstraße 1-3, 53757 Sankt Augustin
Neu ab Mitte 2024 - jobcenter rhein-sieg, Mühlheimer Str. 9, 53840 Troisdorf
Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Liegenschaften des jobcenters rhein-sieg.
Energielieferanten, die Haushaltskunden in Deutschland über das öffentliche Netz versorgen, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen der Firmierung unverzüglich bei der Bundesnetzagentur anzeigen (Lieferantenanzeige nach § 5 EnWG). Es werden daher nur Angebote von Bietern akzeptiert, die auf der Website der Bundesnetzagentur gelistet sind.
Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union müssen als Energieversorgungsunternehmen von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedsstaats ordnungsgemäß zugelassen sein und dies auf Verlangen der Vergabestelle - ggf. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache - nachweisen.
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Nachunternehmer.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.
Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (nur vom vorgesehenen Auftragnehmer bzw. von den in der engeren Auswahl befindlichen Bietern).
1) Der Abschluss des Integritätsvertrags (Bestandteil der Vergabeunterlagen) ist zwingende Voraussetzung für die Auftragserteilung.
2) Eintragungen im Wettbewerbsregister und/oder im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfrage wird von der Vergabestelle veranlasst und auf den engeren Kreis der Bieter beschränkt.
Es sind nur Vertreter der Vergabestelle und des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Es sind nur Vertreter der Vergabestelle und des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.