Police cars (Германия - Тендер #45753120) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen Номер конкурса: 45753120 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Funkstreifenwagen neutral obere Mittelklasse
Reference number: 24.55-2912-258-2023Kauf/ Leasing von Funkstreifenwagen neutral obere Mittelklasse für die Thüringer Polizei.
Kauf/ Leasing von Funkstreifenwagen neutral obere Mittelklasse für die Thüringer Polizei.
Das Auftragsvolumen wird zur Wahrung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Unter II.2.6 in dieser
Bekanntmachung wurde zu diesem Zweck "1" Euro angesetzt, da es sich um ein
Pflichtfeld handelt. Dieser Betrag entspricht nicht dem Auftragsvolumen.
1. Bietererklärung zur Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
1) Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
2) Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG
3) Eigenerklärung (Vordruck) über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
4) Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Vordruck)
Das Auftragsvolumen wird zur Wahrung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Unter II.2.6 in dieser
Bekanntmachung wurde zu diesem Zweck "1" Euro angesetzt, da es sich um ein
Pflichtfeld handelt. Dieser Betrag entspricht nicht dem Auftragsvolumen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen
/Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag
(Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter
und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1
genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein
Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des
Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des
Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach
§ 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen
/Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag
(Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter
und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1
genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein
Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des
Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des
Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach
§ 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.