Legal advisory services (Германия - Тендер #45484790) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: LIfBi – Leibniz-Institut für Bildungsverläufe Номер конкурса: 45484790 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvertrag Hinweisgebersystem
Reference number: WGL-2023-0004 SNRahmenvertrag über die
Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Implementierung von Hinweisgebersystemen, ausgerichtet an den Anforderungen des HinSchG
Leistungspakete zum Aufbau einer Meldestelle
Lot No: 1Beratung und Implementierung einer internen Meldestelle
1. November 2023 bis 31. Oktober 2025 (2 Jahre) mit einer einseitigen Option zur Verlängerung um zwei (2) weitere Jahre (bis 31. Oktober 2027)
Digitaler Meldekanal
Lot No: 2Implementierung und Bereitstellung eines digitalen Meldekanals
1. November 2023 bis 31. Oktober 2025 (2 Jahre) mit einer einseitigen Option zur Verlängerung um zwei (2) weitere Jahre (bis 31. Oktober 2027)
zu Los1: Bestätigung Systemanforderung digitaler Meldekanal: a) DGSVO-konform + b) mindestens 2-sprachig
(deutsch, englisch)
(siehe Datei LV-Anlage - Anhang: Systemanforderungen, ab Seite 16 in diesem Dokument)
zu Los1: Bestätigung der personellen Eignung: Die Auftragnehmerin verfügt über mindestens drei (3) in
Deutschland zur Berufsausübung zugelassene Rechtsanwältinnen oder Rechts-anwälte. Darüber hinaus hat
die Auftragnehmerin erfahrenes Personal mit über praktischer Erfahrung und Expertise auf dem jeweiligen
Rechtsgebiet (HinSchG) im öffentlichen Bereich (siehe Datei LV-Anlage - Punkt 4.4 Anforderungen an das
eingesetzte Personal und die Leistungserbringung).
zu Los1: Referenzen: Die Auftragnehmerin verfügt in diesem Bereich über mindestens drei (3) Referenzen
zur Wahrnehmung der Funktion des Vertrauens-anwalts / Ombudsmanns / Meldestelle zum Whistleblowing,
die nicht älter als drei (3) Jahre sind. Der Nachweis kann durch überprüfbare Referenz-Angaben (mindestens
Firma / Institut, Ansprechpartner, Telefonnummer, Mail-Adresse) erfolgen (siehe Datei LV-Anlage - Punkt 4.4
Anforder-ungen an das eingesetzte Personal und die Leistungserbringung). - Die Bereitstellung erfolgt über die
Abfrage im Vergabesystem oder als separates Dokument (Upload Vergabesystem).
zu Los2: Bestätigung Systemanforderung digitaler Meldekanal: a) DGSVO-konform + b) mindestens 2-sprachig
(deutsch, englisch)
(siehe Datei LV-Anlage - Anhang: Systemanforderungen, ab Seite 16 in diesem Dokument)
Bamberg
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.