Laser printers (Германия - Тендер #45484558) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Aschaffenburg - Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 45484558 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Leasing Multifunktionsgeräte
Reference number: 2023-005Gestellung, Wartung und Service von A3- und A4-Multifunktionsgeräten im Landratsamt Aschaffenburg und seinen Außenstellen.
63739 Aschaffenburg
Gestellung, Wartung und Service von A3- und A4-Multifunktionsgeräten im Landratsamt Aschaffenburg und seinen Außenstellen.
33 Geräte A4
13 Geräte A3 (davon 1 Gerät frühestens ab 30.06.2024)
1 Jahr
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
Zentrale Vergabestelle Zimmer A-0.33
Information about authorised persons and opening procedure:-
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Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Landratsamt Aschaffenburg