Track construction works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45484268) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 45484268 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Frankfurt am Main: Gleisbauarbeiten
2023/S 164-517373
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mrfelden - Walldorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Nachtrag 054: Absage Sperrpause Gleis-+Weichenumbau 03_22 aufgrund baubetr. Konflikten
Aufgrund von baubetrieblichen Konflikten wurde die Sperrpause vom 07.03.-21.03.2022 vom AG am 26.01.2022 abgesagt und damit die AG-seitigen Voraussetzungen für die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen nicht geschaffen. Die Information über die Absage der Sperrpause erhielt die Projektleitung des AG am 26.01.2022 und damit rund drei Monate nach Vertragsabschluss und rund 3 Wochen vor Beginn der Bauleistungen. Sperrpausen für derartige Maßnahmen werden grundsätzlich 3 Jahre vorher geplant und mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) abgestimmt. In diesem Falle erfolgte die Planung 3 Jahre vorher, die Ablehnung durch die EVU kam jedoch kurz vor Durchführung der Maßnahme, sodass die Projektleitung keine Möglichkeit hatte dem AN, rechtzeitig vor Baubeginn alternative Sperrpausen zur Verfügung zu stellen. Der Gesamtcharakter des Auftrags (Gleis- und Weichenerneuerungen) wird durch diese Zusatzleistung, die eigentlich eine Ausfallleistung ist, nicht geändert, da die Erneuerung der Gleise und Weichen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird.