Construction work (Германия - Тендер #45484172) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Universitätsklinikum Aachen AöR Номер конкурса: 45484172 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Tief-/ Straßen- und Ingenieurbau - 2. Bauabschnitt - Baufeldfreimachung ZOP
Reference number: 2023-0452-AJTief-/ Straßen- und Ingenieurbau - 2. Bauabschnitt - Baufeldfreimachung ZOP
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Die ukafacilities GmbH, ein Unternehmen der RWTH Aachen, beabsichtigt
im Rahmen des Investitionsprogramms des Landes NRW, Medizinisches
Modernisierungsprogramm (MedMoP) Erweiterungsbauten auf dem Gelände
zu errichten.
Hierfür sind umfangreiche Anpassungen der bestehenden Außen- und Verkehrsanlagen
sowie der bestehender unterirdischen Infrastruktur im Bereich des
Parkplatzes P2 erforderlich.
Für das Gewerk "Neue Fahrspur Parkplatz P2" sind folgende Arbeiten
auszuführen:
- Neubau Regenwasserschächte zur Aufnahme der Oberflächenentwässerung Parkplatz P2
- Kabelleerrohre für APAG-Trasse
- Kabelleerrohr für Beleuchtung
- Tiefbauarbeiten für die Herstellung der Regenwasserschächte, APAG-Trasse und Beleuchtung
- Bau einer neuen Fahrtrasse
- Bau eines neuen Gehweges
Im Bereich des neuen Gehweges wird durch das Projekt "ZOP" eine Bohrpfahlwand eingebracht, die
teilwiese unter dem Gehweg steht. Nach Bau des Kanals und der Fahrgssse wird zuest die
Bohrpfahlwnad eingebracht (voraussichtlich 5 Monate Bauzeit), danach wird erst der Gehweg erstellt.
Die Arbeiten können nicht in einem Zuge ausgeführt werden, so dass mindestens 2 Bauabschnitte
notwendig sind. Daraus resultiert ein erhöhter Aufwand un ein mehrmaliges Anrücken verschiedener
Baufahrzeuge.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Pauwelsstraße (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die
Pauwelsstraße ist zurzeit als Umwelttrasse (Befahrung nur für Busse, Taxen und Radfahrende
vorgesehen) ausgewiesen. Hierfür muss bei der Stadt Aachen eine gesonderte Genehmigung zur
Nutzung eingeholt werden.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299,
Ausgabe 2016
.
Ausführungsfristen:
BA 1. 13.11.2023 - 30.08.2024
BA 2. 03.02.2025 - 07.04.2025
Einzureichende Unterlagen:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
- Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
- Eigenerklärung Eignung (124) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124
Einzureichende Unterlagen:
- Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis des Finanzamtes, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt wurde,. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Einzureichende Unterlagen:
- VOB/A EU - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 a EU VOB/A zu machen:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Folgende Angaben sind im Referenzblatt aufzuführen:
- Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens,
- Auftraggeber,
- Datum der Fertigstellung,
- abgewickeltes Auftragsvolumen in Millionen EURO netto
- Zertifikat Güteschutz Kanalbau RAL-GZ 961, AK 2 (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
Information about authorised persons and opening procedure:Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Vergabekammer Rheinland