Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #45484006) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt München, Baureferat Номер конкурса: 45484006 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Projektsteuerung in Anlehnung an Artikel 2 AHO, Nr. 9, PS 2-5, HB A-E, mit Unterstützenden Projektmanagementleistungen für die Fachbereiche HT und ET
Reference number: H60b061123Projektsteuerung in Anlehnung an Artikel 2 AHO, Nr. 9, PS 2-5, HB A-E, mit Unterstützenden Projektmanagementleistungen für die Fachbereiche HT und ET, für die Generalinstandsetzung Westfriedhof München
Baldurstraße 28, 80637 München
Erbringung von Projektsteuerungsleistungen, Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A bis E in Anlehnung an §2 AHO (Schriftenreihe Nr.9, Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. ). Die Projektstufe 2 ist aufgrund der auftraggeberinternen Aufteilung in Projektstufe IIa und IIb nur für den Teil Projektstufe IIb zu erbringen (Planung bis zur Projektgenehmigung). Zudem Erbringung von unterstützenden Projektmanagementleistungen für die Fachbereiche Haustechnik und Elektrotechnik für folgendes Bauvorhaben:
Westfriedhof München, Generalinstandsetzung der denkmalgeschützten Gebäudeanlage IN 4 TEILPROJEKTEN:
Die Bauausführungen der Teilprojekte erfolgen zeitlich gestaffelt und soweit machbar überlappend. Es beginnt mit der Versorgungstrasse, gefolgt von der Gießwassererneuerung und anschließender Errichtung des Interimsmodulbaus. Dann erfolgt die Generalinstandsetzung der historischen Gebäudeanlage mit ggf. teilweise parallel beginnendem Betriebshof Neubau und anschließendem Rückbau der angrenzenden Betriebshofgebäude.
Während der gesamten Bauzeiten muss sowohl der pietätvoll durchzuführende Verstorbenen- und Trauerveranstaltungsbetrieb, als auch der allg. Friedhofsbetrieb, mit öffentlicher Zugänglichkeit, aufrecht erhalten bleiben.
- Teilprojekt 1 (TP1) Historische Gebäudeanlage, Sanierung und Modernisierung mit Erweiterungsbau. Die historische und denkmalgeschützte Gebäudeanlage, mit allen betriebsnotwendigen Funktionsbereichen, eines Betriebshofes mit Personalräumen, einer Verstorbenen anlieferung mit angrenzender Aufbahrungshalle, einer sakral anmutenden Aussegnungshalle mit überdachten Verbindungsarkaden, einem Verwaltungsgebäude mit Wohnungen für den Friedhofsverwalter und – Pförtner, sowie einer bis heute einzigartigen Krypta im Untergeschoss, wurde 1902 vom damaligen Stadtbaumeister, Hans Grässel, am westlichen Münchner Stadtrand errichtet.
Es handelt sich um massive Ziegelbauten mit Lochfassaden, in einer monumentalen, malerischen Architektursprache, mit historischen und zu erhaltenden Wandmalereien im Innern und einer schmuckreichen Stuck- und Putzfassade. Die großzügigen Freianlagen, mit umsäumenden massiven Friedhofsmauern sind Teil der Maßnahme.
Notwendige Betriebsanpassungen und -einbauten wie u.a. Kühl- und Gefrierräume, die Erneuerung aller haustechnischen Versorgungsleitungen, die Sanierung aller Bauteile mit Oberflächenerneuerungen sowie ein kleiner Neubau mit Unterkellerung im Bereich der ehemaligen Lorbeerhalle, sind Teil der Generalsanierung. Kennwerte: ca. NGF 4.752 m2, ca. BGF 6.697 m2 und ca. BRI 32.035 m3.
- Teilprojekt 2 (TP2) Betriebshof Neu, Neubau Fahrzeughallen mit Waschplatz und Gefahrenstoffcontainer sowie Büro-Verwaltungs-Personalräumen, in Holzbauweise mit Abbruch der bestehenden Betriebshofgebäude. Kennwerte ca. NGF 865 m2, ca. BGF 972 m2 und ca. BRI 4.623 m3.
- Teilprojekt 3 (TP3) Interimsbau MRE (Mobile Raum Einheit) Vorgezogene Erstellung des Interimsgebäudes für den laufenden Bestattungsbetrieb, als mobile und transportable Raumeinheiten. Auch sollen diese im Anschluss, für weitere Generalsanierungen, an den Münchner Nordfriedhof und in Folge an den Neuen Südfriedhof, transportiert und aufgestellt werden können. Kennwerte ca. NGF 1.099 m2, ca. BGF 1.227 m2 und ca. BRI 3.681 m3.
- Teilprojekt 4 (TP4) Gießwasserleitung: Auf der knapp 50 ha großen Friedhofsfläche befinden sich rund 100 Gießbrunnen bzw. Wasserzapfstellen, die über das Münchner Wassersystem gespeist werden. Die sich im Wegenetz befindenden Wasserleitungen zu diesen Brunnen müssen erneuert werden und ergeben eine Gesamtlänge von ca. 9200 lfm. In diesem Zuge wird die Wasserversorgung mittels des zu errichtenden Förderbrunnens, auf Grundwasser umgestellt. Aufgrund des wertvollen und zu erhaltenden Baumbestandes, müssen da wo erforderlich, auch Handausschachtungen durchgeführt werden.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden.
Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wertbar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen Referenzen nicht überschritten ist.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Beauftragung der Projektstufe IIb
Zweite Stufe: Beauftragung der Projektstufe III
Dritte Stufe: Beauftragung der Projektstufe IV
Vierte Stufe: Beauftragung der Projektstufe V
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers zu verstehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Das Ende bezieht sich auf den Abschluss der Projektstufe V.
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen.
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Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen,die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 10 %).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2013 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
- Gesamtbaukosten brutto gem. DIN 276 Kostengruppe 200-700
- Projektstufe 2-5 gem. § 2 AHO im Referenzzeitraum selbst erbracht
- Handlungsbereiche A-E im Referenzzeitraum selbst erbracht
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
- Projektaufgabe beinhaltet Sanierung mind. eines denkmalgeschützten Gebäudes (Einzeldenkmal)
- Abwicklung der Projektaufgabe in mehreren Bauabschnitten
- Auslagerung des laufenden Betriebs in einen Interimsbau und die Erstellung des Interimsbaus soll als einer der Bauabschnitte durchgeführt worden sein
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Projektstufen 2-5 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Projektstufe gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Projektstufe kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers zu verstehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Das Ende bezieht sich auf den Abschluss der Projektstufe V.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
LHM, Baureferat, Verwaltung und Recht