Vending machines (Германия - Тендер #45483964) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH Номер конкурса: 45483964 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung und Montage von 15 Stück stationäre Fahrausweisautomaten nach Zwickau
Reference number: 2023 EU SVZ 01Lieferung und Montage von 15 Stück Fahrausweisautomaten zur Freiaufstellung
Zwickau, DE
Es sollen 15 stationäre Fahrausweisautomaten (sFAA) beschafft und in die bestehende Vertriebs- bzw. Infrastruktur integriert werden. Die neuen Automaten sollen dem heutigen Stand der Technik entsprechen und unter Nutzung von baren und unbaren Zahlungsmitteln das gesamte VMS-Ticketsortiment anbieten. Die Montage der Fahrausweisautomaten soll dabei auf vorhandene Sockel erfolgen. Die sFAA müssen den für die in der Bundesrepublik Deutschland jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien und Empfehlungen entsprechen. Die Einhaltung aller einschlägigen Normen, gesetzlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen ist vom Auftragnehmer zu gewährleisten.
Option 1: Erweiterungsoptionen 2-D-Barcoderader; Option 2: Wartungsvertrag nach der Gewährleistung (8 Jahre)
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch. Fragen zur Ausschreibung bitten wir ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung des Angebotes, Kopie ausreichend.; Schriftliche Eigenerklärungen folgenden Inhalts (s. FBL 124 LD)
- Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist; - Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet;-Erklärung, dass den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachgekommen wird bzw. wurde;
Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; sowie jeweils Darstellung des Nettoumsatzes bezogen auf die ausgeschriebene Leistung (stationäre Fahrscheinautomaten) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung. FBL 124 LD). Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied gesondert vorzulegen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Eigenerklärung
- dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen technischen Fachkräfte zur Verfügung stehen (s. FBL 124 LD).
Unter technische Fachkräfte werden verstanden: Hardwareentwickler, Softwareentwickler und Fachpersonal zur Montage und Inbetriebnahme.
- Angaben von 3 Referenzobjekten bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden (s. FBL A 1).
Bei Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied bezogen auf diejenige Teilleistung, welche dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft
ausführen wird.
- Wertende Teststellung. Die Teststellung dient dazu, die Leistungsfähigkeit des angebotenen Produktes (Basis-Funktionalitäten, Handling, Qualität, etc.) zu überprüfen
und zu bewerten. Deshalb findet vor der Zuschlagserteilung eine wertende Teststellung statt, deren Ergebnis in die Gesamtwertung der Angebote einfließt.
Die Teststellung ist verpflichtend für alle Bieter.
Minimum level(s) of standards possibly required:- Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Gesamtbruttopreises als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen
- Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5% des Bruttoschlussrechnungsbetrages
s. Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
s. Punkte III. 1.1, III. 1.2, und III. 1.3
Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH, Schlachthofstraße 12, 08058 Zwickau
Information about authorised persons and opening procedure:nicht öffentliche Sitzung
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch. Fragen zur Ausschreibung bitten wir ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134, Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134, Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.