Asphalt (Германия - Тендер #45483608) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landesbetrieb Straßenbau NRW - Betriebssitz Gelsenkirchen Номер конкурса: 45483608 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von Reparaturasphalt KMG-R
Reference number: 2023-105-SZELieferungen von Kaltmischgut als Reparaturasphalt KMG-R in verschiedenen Korngrößen
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Betriebssitz Gelsenkirchen Wildenbruchplatz 1 45888 Gelsenkirchen Lieferung zu den 56 Straßenmeistereien des Landesbetriebes Straßenbau NRW
Lieferung von Reparaturasphalt KMG-R für die Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen an Fahrbahnen mit normaler und/oder besonderer Beanspruchung.
Die Lieferung der einzelnen Produkte erfolgt nach Abruf der Meistereien (Dienststellen). Die Liefermenge kann je Abruf der Meistereien unterschiedlich sein.
Einzureichende Unterlagen:
- HVA L-StB 106 - Eigenerklaerung Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / ggf. die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / ggf. wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Bei dem Öffnungstermin sind Bieter sowie deren Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Sommer 2025
Bei dem Öffnungstermin sind Bieter sowie deren Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.