Telematics system (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45483188) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Номер конкурса: 45483188 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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ITCS Zentralsystem und Bordrechner
Zum Austausch für das bislang im Einsatz befindliche ITCS-Zentralsystem sowie die bislang im Einsatz befindlichen Bordrechner einschl. Hintergrundsystem benötigt die Auftraggeberin insgesamt 326 neue Bordrechner (300 Stück für die Fahrzeuge mit Halteplatten und 26 Stück mit Pulsnetzteil als Ersatz für die bisherigen Vorverkaufsstellengeräte) sowie ergänzende Hardware nebst zugehörigen Hintergrundsystemen sowie Systempflegeleistungen über 96 Monate.
Die Beschaffung ist zeitlich äußerst sensibel. Da der zunächst beauftragte Lieferant mitgeteilt hat, seine Leistungen nicht fristgerecht erfüllen zu können, jedoch zwingend bis 31.12.2023 ein funktionsfähiges System bereitstehen muss, musste die Auftraggeberin von dem seinerzeitigen Vertrag zurücktreten und es wird nun im beschleunigten offenen Verfahren ein neuer Lieferant gesucht.
Kerpen
Zum Austausch für das bislang im Einsatz befindliche ITCS-Zentralsystem sowie die bislang im Einsatz befindlichen Bordrechner einschl. Hintergrundsystem benötigt die Auftraggeberin insgesamt 326 neue Bordrechner (300 Stück für die Fahrzeuge mit Halteplatten und 26 Stück mit Pulsnetzteil als Ersatz für die bisherigen Vorverkaufsstellengeräte) sowie ergänzende Hardware nebst zugehörigen Hintergrundsystemen sowie Systempflegeleistungen über 96 Monate.
Die Beschaffung ist zeitlich äußerst sensibel. Da der zunächst beauftragte Lieferant mitgeteilt hat, seine Leistungen nicht fristgerecht erfüllen zu können, jedoch zwingend bis 31.12.2023 ein funktionsfähiges System bereitstehen muss, musste die Auftraggeberin von dem seinerzeitigen Vertrag zurücktreten und es wird nun im beschleunigten offenen Verfahren ein neuer Lieferant gesucht.
Im Verfahren ist über ein Konzept zur Vertragsdurchführung plausibel und nachprüfbar darzulegen, dass und auf welche Weise eine rechtzeitige Implementierung des Beschaffungsbedarfs sichergestellt wird.
Die angegebene Laufzeit betrifft die Wartungsleistungen. Die Lieferung der notwendigen Hard- und Softwarekomponenten einschließlich Einbau und Implementierung muss - bezogen auf die Baustufe 1 - bis zum 31.12.2023 sicher abgeschlossen sein.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein; Stichtag ist der Schluss der Angebotsfrist.
2. Falls eine Bietergemeinschaft vorliegt: Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt T-1).
3. Im Fall einer Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Dritten, Muster bereitgestellt als Formblatt T-2.
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, Formblatt T-3.
5. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Aufenthaltsgesetz, dem Mindestlohngesetz, dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, Formblatt T-4.
6. Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt T-5.
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt T-2. Zudem sind für das Drittunternehmen die Formblätter T- 3, T-4 und T-5 sowie ein aktueller Handelsregisterauszug abzugeben.
1. Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den nachstehend benannten Mindeststandards entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt T-6.
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt T-7.
3. Aktuelle Auskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Instituts. Die Auskunft darf nicht älter sein als 3 Monate; Stichtag ist der Schluss der Angebotsfrist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:zu 1) Mindest-Deckungssumme für Sachschäden und Vermögensschäden 1 Mio. Euro.
zu 2) Mindest-Umsatz im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: 10 Mio. Euro netto.
1) Eigenerklärung zu Referenzen über die Lieferung und Inbetriebnahme von Bordrechnern für Fahrzeuge im ÖPNV oder SPNV zwischen dem 1.1.2019 und dem Schluss der Angebotsfrist, Formblatt T-8.
2) Eigenerklärungen zur Referenzen über die Lieferung und Implementierung eines ITCS-Hintergrundsystems für einen ÖPNV- oder SPNV-Anbieter im Zeitraum zwischen dem 1.1.2019 und dem Schluss der Angebotsfrist, Formblatt T-9.
3)Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001-2015 oder vergleichbar und Verpflichtungserklärung die Zertifizierung bis zum Abschluss der Auftragsdurchführung aufrecht zu erhalten, Formblatt T-10
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:zu 1) Mindestens 3 Referenzen über die abgeschlossene und abgenommene Lieferung von mindestens 300 Bordrechnern.
zu 2) Mindestens 2 Referenzen über die Lieferung und Implementierung eines Systems, an welches mindestens 300 Fahrzeuge angebunden wurden.
Beinhalten Referenzen sowohl die Lieferung von Bordrechnern als auch die Lieferung und Implementierung eines ITCS-Hintergrundsystems, können diese Projekte für beide Referenzanforderungen angegeben werden. Es muss sich jeweils um abgenommene Leistungen handeln.
Vertragserfüllungsbürgschaft 5%; Gewährleistungsbürgschaft 3%.
Im Auftragsfall werden die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Die angegebene Laufzeit betrifft die Wartungsleistungen. Die Lieferung der notwendigen Hard- und Softwarekomponenten einschließlich Einbau und Implementierung muss - bezogen auf die Baustufe 1 - bis zum 31.12.2023 sicher abgeschlossen sein.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer Rheinland