Sand (Германия - Тендер #45482796) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Hamburg Port Authority AöR Номер конкурса: 45482796 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Baggergutmonodeponie Feldhofe - Schlick- und Sandtransporte nach Feldhofe 2023-25
Reference number: LD-2013-23-O-EUBaggergut- und Sandtransporte von der METHA, aus dem Zwischenlager Finkenwerder Sand, aus dem Sandgerinne Francop und aus den Spül- und Entwässerungsfeldern Moorburg zu den Deponien Feldhofe und Moorburg im Zeitraum 2023-25.
Hamburg
Baggergut- und Sandtransporte von der METHA, aus dem Zwischenlager Finkenwerder Sand, aus dem Sandgerinne Francop und aus den Spül- und Entwässerungsfeldern Moorburg zu den Deponien Feldhofe und Moorburg im Zeitraum 2023-25.
Optionale maximal dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Optionale maximal dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
1.) Bestehende Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht auf gesondertes Verlangen)
2.) Erklärung zu EU-Sanktionen
1.) Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
2.) Referenzliste über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber
3.) Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
4.) Tech. Fachkräfte, die zur Leistungserbringung/ Qualitätskontrolle eingesetzt werden.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hamburg Port Authority AöR