IT services: consulting, software development, Internet and support (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45482741) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Universität Hamburg Номер конкурса: 45482741 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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„Social Intranet“ -Implementierung einer Kommunikationsplattform
Referenznummer der Bekanntmachung: UHH_2023065_VVfmTnWDie Universität Hamburg (im Folgenden „UHH“) ist als Exzellenzuniversität eine der forschungsstärksten
Universitäten Deutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie
innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnern. Sie
produziert für den Standort – aber auch national und international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter
Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit. Mit mehr als 43.000
Studierenden und ca. 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählt sie zu den größten Forschungs- und
Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands.
Im Rahmen von Digitalisierungsvorhaben in der Verwaltung der Universität Hamburg soll im Projekt ein Social
Intranet als Plattform für die Mitarbeiterkommunikation erfolgreich etabliert werden.
Das Projekt soll mit Produktivsetzung des hier ausgeschriebenen Systems und einem Debriefing 2024 abgeschlossen
werden.
Beschaffung eines Social Intranets als Plattform für die Mitarbeiterkommunikation
Vorstellungsunterlage des Bewerbers, bestehend aus: Unternehmensangaben, Referenzlistung unter
Beachtung der Mindestkriterien gem. Ziff. 16.2 der Unterlage Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb,
Teilnahmebedingungen und Verfahrensablauf
Angaben zur Präqualifizierung und/ oder Angaben für Registerabfragen aus dem Gewerbezentralregister bzw. aus dem Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs; Angaben zur Fachkunde z. B. über Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister. Die vorgelisteten Angaben sind im Dokument Eigenerklärungen für die Eignung und Auftragsausführung zu tätigen.
Erklärung über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen; Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die vorgelisteten Angaben sind im Dokument Eigenerklärungen für die
Eignung und Auftragsausführung zu tätigen.
Erklärung über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen; Referenzen über vergleichbare Leistungen. Die vorgelisteten Angaben sind im Dokument Eigenerklärungen für die Eignung und Auftragsausführung zu tätigen.
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer bei der Finanzbehörde