General management consultancy services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45482474) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Salzlandkreis Номер конкурса: 45482474 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Salzlandkreis, LAG-Management für die LAG Unteres Saaletal und Petersberg e. V. ; Regionalmanagement
Referenznummer der Bekanntmachung: 0078/2023Durchführung des Regionalmanagements einschl. Sensibilisierung für die Lokale Aktionsgruppe Unteres Saaletal und Petersberg e.V. zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie Leader/ CLLD
Salzlandkreis
Karlsplatz 37
06406 Bernburg (Saale)
Durchführung eines Managements nach dem Leader/CLLD-Ansatz für die Lokale Aktionsgruppe Unteres Saaletal und Petersberg e.V. bestehend aus den genannten Städten und Gemeinden einschl. Sensibilisierungsmaßnahmen zur Unterstützung der nachhaltigen Regionalentwicklung und Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie.
Hauptort der Dienstleistung: Stadt Nienburg (Saale), Stadt Bernburg (Saale), VGem
Saale-Wipper, Stadt Könnern, EG Petersberg, Stadt
Wettin-Löbejün, EG Salzatal, Stadt Landsberg, Stadt
Teutschenthal, Gemeinde Kabelsketal
ZS/2023/07/177750
LEADER ist ein Förderinstrument der EU zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Mit der Förderung von Projekten in zu Beginn der Förderperiode ausgewählten LEADER-Regionen wird nachhaltige Entwicklung in den ländlichen Gebieten unterstützt. Das Bundesland Sachsen-Anhalt verfolgt auch den CLLD-Ansatz. Das LEADER-Management wird aus dem EFRE-Programm gefördert.
- Aussagekräftige Darstellung des Unternehmens und seiner institutionellen Struktur
mit Angabe der Adresse, der Rechtsform, des Gründungsjahres sowie der Namen
der rechtlich verantwortli-chen Personen
- Erklärung, dass sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine
Kartellabredungen, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit entgegenstehender unternehmenseigener Allgemeiner
Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
- Nachweise nach Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA)
Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 17 und 18 TVergG LSA
Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß § 11 TVergG LSA
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 14 TVergG LSA
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Im Fall von Bewerbergemeinschaften bzw. späteren Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und im Falle der Auftragserteilung eine juristische Person (Körperschaft des privaten Rechts) bilden. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder legitimiert ist, diese gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten. Geforderte Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen (Personenschäden 1,5 Mio €, Sachschäden 0,3 Mio €) oder verbindliche
Absichtserklärung entsprechend § 45 (4) Nr. 2 VgV und eine Erklärung/Nachweis
gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem
ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich (Regionalmanagement) für die letzten 3 Jahre
- Eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bieter in den letzten fünf Jahren
Be-schäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten fünf Jahren
ersichtlich ist
- Erklärung, ob und in welchem Umfang - im Falle eines Auftrages - der
Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung
des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung
der/des Nachunternehmen/s (Der Anteil darf nicht mehr als 50 % betragen.)
- Nachweis der regionalen und fachlichen Erfahrungen und Kenntnisse der
Gemeinsamen Agrarpolitik, der ländlichen Strukturen und der Verfahren der
verschiedenen Förderinstrumente des Unternehmens in Bezug auf die
ausgeschriebene Leistung (Erfahrungen mit den EU-Strukturfonds, Evaluierung von
Entwicklungsprozessen, administrativen Umsetzungs- und Kontrollmechanismen,
Steuerung von integrierten Entwicklungsprozessen, der Querschnittsthemen wie z.B. Chancengleichheit, nachhaltige Entwicklung) anhand von Referenzen unter
Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
- Nachweis gebietsspezifischer Kenntnisse und Erfahrungen über den Raum zwischen
Elbe und Harz (regionalspezifische Gegebenheiten und Entwicklungsrichtungen,
wirtschaftliche, kulturhistorische und soziale Besonderheiten des angegebenen
Gebietes und speziell der genannten LAG)
- Nachweis theoretischer, empirischer und methodischer/ konzeptioneller Arbeiten
im Bereich der ländlichen Entwicklung und/oder Kreis-/ Gebietsentwicklung
- Nachweis der Qualifikation für den Regionalmanager durch:
- Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, mind.
Fachhochschul-/Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss und dementsprechende
Tätigkeit einschl. des Nachweises spezifischer Erfahrungen und Fähigkeiten
(Kommunikation, Moderation, Leitungstätigkeit), die im Rahmen der
Leistungserbringung und Schwerpunktsetzung in der Aufgabenstellung erforderlich sind (siehe auch Richtlinie EFRE LAG) oder
- Berufserfahrung (mind. 3-jährigen Tätigkeit), in der tätigkeitsbezogene
Fachkompetenz in Verbindung mit einschlägigen Qualifikationen erworben wurde,
die mit entsprechend fachlich anspruchsvolleren oder eigenverantwortlich
wahrgenommenen Aufgaben verbunden ist einschl. des Nachweises spezifischer
Erfahrungen und Fähigkeiten (Kommunikation, Moderation, Leitungstätigkeit), die
im Rahmen der Leistungserbringung und Schwerpunktsetzung in der
Aufgabenstellung erforderlich sind (siehe auch Richtlinie EFRE LAG) und
- Tätigkeit ist maßgeblich von wissenschaftlichen, Lehr-, Schulungs- oder
Ausbildungsauf-gaben geprägt oder enthält Leitungsverantwortung für kleine
untergeordnete Einheiten
Unter Bezugnahme auf Punkt III.1.3. ist für jede/n für die Managementtätigkeit
benannten Mitarbeiter/-in ein kurzer fachlicher Lebenslauf mit vergleichbaren
Referenzprojekten aus regionalen Entwicklungsprozessen mit Schwerpunkt
Regionalmanagement beizufügen.
- Eine Erklärung, aus der hervorgeht, welche Ausstattung, welche Geräte und welche
technische Ausrüstung der Bieter für die Dienstleistung einsetzen wird,
Alle Partner des Unternehmens müssen das Angebot mit den dazugehörigen Verdingungsunterlagen unterzeichnet einreichen. Als Ansprechpartner und Rechenschaftspflichtiger gegenüber dem AG ist ein/-e Projektleiter/-in verbindlich zu benennen, die/der den Prozess dauerhaft betreut. Ein Wechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Die o.a. Nachweise/ Erklärungen sind dem Angebot in der o. a. Reihenfolge auf einem jeweils gesonderten Blatt unter Verwendung der o. a. Nummerierung beizufügen. Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
entfällt
entfällt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.