Printing and delivery services (Германия - Тендер #45264660) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Behörde für Schule und Berufsbildung Номер конкурса: 45264660 Дата публикации: 22-08-2023 Сумма контракта: 41 319 911 (Российский рубль) Цена оригинальная: 700 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Dienstleistungsvertrag über das Lektorat und den Druck von Drucksachen sowie den Druck von Plenarprotokollen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
Reference number: 2023000157Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet Lektorat, Druck, Verarbeitung und Lieferung von Druckerzeugnissen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Erstellung einer Vielzahl von Druckstücken erfordert eine vertrauensvolle Leistungsbeziehung mit laufender enger Abstimmung bei kurzfristigen Terminsetzungen und überwiegend engen oder streng verbindlichen Lieferfristen. Von den bietenden Unternehmen wird die Bereitschaft erwartet, flexibel mit Terminvorgaben und Vorlagentypen (insbesondere MS-Office Dateien, PDF-Dateien und zu einem sehr kleinen Teil auch Papiervorlagen) umzugehen. Eine Schlüsselfunktion kommt dabei dem Lektorat und der abschließenden Textbearbeitung zu. Es wird erwartet, dass Umbruch und Korrekturlesungen eigenverantwortlich von dem beauftragten Unternehmen in gleichbleibend einwandfreier Qualität ohne Kundenbefassung erfolgen.
Dienstleistungsvertrag für das Lektorat und den Druck von Drucksachen sowie den Druck von Plenarprotokollen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
optional bis zum 30.11.2027
Eigenerklärung zur Eignung, Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket der Europäischen Union
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Eigenerklärung zur Bereitstellung eines Dateiübertragungsverfahrens mittels DSGVO-konformen Webportals, Konzept für die Durchführung der Leistung, Arbeitsproben 1-3
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.