Mobile-telephone services (Германия - Тендер #45264532) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) Номер конкурса: 45264532 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neuausschreibung Mobilfunk
Reference number: 22FEA60419Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Mobilfunkleistungen für die Deutsche Bahn AG. Die Mobilfunkleistungen werden in unterschiedlichen Ausprägungen benötigt, die in den jeweiligen Losen (Los 1A: Voice-Data-Human (Hauptvertrag), Los 1B: Voice-Data-Human (Redundanzvertrag), Los 2: M2M/IoT) detaillierter beschrieben werden.
Los 1A (Voice-Data-Human, Hauptvertrag)
Bereitstellung von Mobilfunkleistungen mit zusätzlichen Servicedienstleistungen (z.B. Überlassung von SIM-Karten zur Sprach- und / oder Datenübermittlung und Bereitstellung von Backend-Anbindungen).
Los 1B (Voice-Data-Human, Redundanzvertrag)
Redundante Bereitstellung von Mobilfunkleistungen mit zusätzlichen Servicedienstleistungen (z.B. Überlassung von SIM-Karten zur Sprach- und / oder Datenübermittlung und Bereitstellung von Backend-Anbindungen) bei Nichtversorgung über das Los 1A oder aus sicherheits-/betriebsrelevanten Gründen.
Los 2 (M2M/IoT)
Bereitstellung von Mobilfunkleistungen mit zusätzlichen Servicedienstleistungen im M2M-/IoT-Umfeld. Bei diesen Mobilfunkanschlüssen steht die Datenübertragung in Deutschland im Vordergrund, die Datenübertragung im europäischen und weltweiten Ausland (Roaminganteil ca. 2% des Gesamtverbrauches) sowie die Nutzung von Sprach- und SMS-Diensten trägt einen verhältnismäßig geringen Anteil am Gesamtnutzungsverhalten.
Los 1A (Voice-Data-Human, Hauptvertrag)
Los 1B (Voice-Data-Human, Redundanzvertrag)
Los 2 (M2M/IoT)
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt