Parquet flooring (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45264517) | ||
| ||
Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kempten Messe- & Veranstaltungsbetrieb Номер конкурса: 45264517 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Kornhaus Kempten – Umbau, Modernisierung und Instandsetzung Großer Kornhausplatz 1, 87439 Kempten (Allgäu) - Parkettarbeiten
Parkettarbeiten nach DIN 18356 im bestehenden Gebäude (Kulturdenkmal)
Kempten (Allgäu)
Parkettarbeiten nach DIN 18356 in Veranstaltungsbereichen im bestehenden Gebäude (Kulturdenkmal), bestehend aus:
Ca. 110 m² Demontage und Entsorgung eines Bodenbelages aus Holzwerkstoff
Ca. 35 lfm Demontage und Entsorgung von ca. 19 Fensterbänken aus Holzwerkstoff
Ca. 1.050 m² Lieferung, Vorarbeiten und Neumontage eines Parkettbodens bei Raumgrößen bis ca. 500 m² inkl. Sockelleisten und Fries
Die Ausführung der Arbeiten erstreckt sich voraussichtlich über 6 Wochen (Beginn: April 2024, Ende: Mai 2024).
Wegen komplexer Abhängigkeiten kann eine kontinuierliche Abwicklung nicht vorausgesetzt werden.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=276680
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=276680
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=276680
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=276680
- Eigenerklärung Bezug Russland
Stadt Kempten (Allgäu), Zentrale Vergabestelle, Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Kempten (Allgäu) – Zentrale Vergabestelle