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Architectural and related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45264466)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Baden-Baden, Eigenbetrieb Stadtwerke
Номер конкурса: 45264466
Дата публикации: 22-08-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023081720230920 13:00Body governed by public lawContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Baden-Baden, Eigenbetrieb Stadtwerke
      Waldseestraße 24
      Baden-Baden
      76530
      Germany
      Telefon: +49 711/76963932
      E-Mail: simone.bohsung@kohlergrohe.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E16686251
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E16686251

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Ver- und Entsorgung, Verkehr, Bäder
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        VgV Architektenleistungen | Umbau und Erweiterung des Busdepots im Stadtteil Oos in Baden-Baden

      2. CPV-Code Hauptteil:
        71200000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Stadtwerke Baden-Baden beabsichtigen im Zuge des Neubaus einer offenen Halle mit Ladeports für 15 Busse, den bestehenden Busdepot im Baden-Badener Stadtteil Oos in der Güterbahnhofstraße 24 zu sanieren und zu erweitern.

        Parallel zum Umbau und der Erweiterung des Busdepots in Oos wird auch der Aus- und Umbau des Betriebshofes im Stadtteil Lichtental realisiert.

        Es ist vorgesehen an beiden Standorten die gleichen technischen Systeme für die Ladeports zu verwenden und Synergieeffekte zu nutzen.

        Für 15 batterieelektrisch betriebene Busse soll an beiden Standorten eine Ladeinfrastruktur in Form von E-Ladeports errichtet werden. Die Busse werden entweder in Lichtental oder in Oos, während der nächtlichen Betriebspause geladen oder aber tagsüber als Zwischenladung.

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        Grundlage der Planung ist der Phase-0-Bericht des Planers IBE Ing.-Büro F. Eberhard GmbH vom 28.04.2023. Hier wurde eine Evaluierung des Busdepots und des Busbetriebshofs durchgeführt.

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        Für die Planung und Ausführung des Projekts wird ein/e Architekt/in für die Objektplanung der Leistungsphasen 1-8, optional 9 gem. HOAI 2021 gesucht.

        Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt.

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        Für das Projekt werden nun Planer für die Objektplanung, Fachplaner für Tragwerksplanung und Fachplanung TGA (Elektro) sowie ein Planer/in für Verkehrsanlagen bzw. Freianlagen mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht.

        Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Baden-Baden, Oos

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Auf dem Grundstück in der Güterbahnhofstraße 24 befinden sich eine Abstellhalle für Busse, ein Mitarbeiterparkplatz und ein Park & Ride-Stellplatz.

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        Das Obergeschoss der Abstellhalle für Busse steht dem Theaterbetrieb als Probebühne zur Verfügung. Der Betrieb der Probebühne sowie die Zu- und Ausfahrt muss auch während der Umbauzeit gesichert werden.

        Geplant ist auf dem vorhandenen Mitarbeiterparkplatz eine seitlich offene Fahrzeugüberdachung als E-Ladeport für insgesamt 15 Elektrobusse zu errichten. Die überdachte Fläche beträgt ca. 1.130 m². Es soll eine flexible Aufstellung der Elektrobusse möglich sein. Es ist eine Fläche für 5 Gelenkbusse und 10 Solobusse vorzusehen.

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        Die überdachte Abstellanlage bietet einen Schutz gegenüber Witterungseinflüssen sowohl für die Fahrzeuge als auch die Ladeinfrastruktur.

        Das E-Laden der Fahrzeuge soll über seitlich positionierte Ladeeinheiten erfolgen. Die Örtlichkeiten in Oos bedingen die Anordnung der Fahrzeuge in 5 Reihen nebeneinander und bei jeweils drei Fahrzeugen hintereinander. Es sollen sowohl Solo- als auch Gelenkbusse abgestellt und geladen werden können. Die Reihenfolge von Kurz- und Langfahrzeugen soll frei wählbar bleiben. Die Ladekabelzuführung wird entsprechend konfiguriert.

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        Die Kosten der KG 300 und 400 netto werden auf ca. 2,24 Mio.€ geschätzt.

        Für die Gesamtmaßnahme werden die Kosten der KG 200-700 netto auf 3,41 Mio.€ geschätzt.

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        Für die Tragkonstruktion des Carports sollen in den Außenachsen Stahlbetonstützen vorgesehen werden. Es sollen geeignete Brandschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. In der Dachkonstruktion sollen Lichtbänder vorgesehen werden. Aufgrund der Brandschutzanforderungen soll untersucht werden, ob die Möglichkeit besteht eine PV-Anlage aufzubringen. Die neue Ladeinfrastruktur bedingt die Anschaffung einer separaten Trafoanlage.

        Die Zufahrt der Busse zum Ladeport erfolgt über die Güterbahnhofstraße von Südwesten, die Ausfahrt nach Nordost über die Güterbahnhofstraße.

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        Vor Beginn der Maßnahme muss die vorhandene Garage rückgebaut werden. Für die MitarbeiterInnen muss auf der vorhandenen öffentlichen Parkplatzfläche ein neuer Mitarbeiterparkplatz errichtet werden.

        Bei den Freiflächen handelt es sich überwiegend um befestigte Verkehrsflächen.

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        Das Busdepot Oos befindet sich in einem als gewerbliche Baufläche ausgewiesenem Gebiet angrenzend an weitere verkehrlichen Zwecken dienende Nutzungen (Parkplätze, Bahntrasse). Zur Erreichung des Baurechts ist ein Bauantrag zu stellen.

        Die Maßnahme soll bei laufendem Teilbetrieb durchgeführt werden. Zuerst soll die Maßnahme in Oos realisiert werden, damit während Um- und Ausbaus des Betriebshofs im Stadtteil Lichtental ein Teil der Busse über das Busdepot im Baden-Badener Stadtteil Oos abgewickelt werden können.

        Die Maßnahme wird durch das ÖPNV-Programm nach § 5 des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) des Landes Baden-Württemberg gefördert.

        Der Umfang der Maßnahme muss in Abhängigkeit zu den zur Verfügung stehenden Fördermitteln entsprechend angepasst werden. Dies kann auch eine entsprechende Kürzung bedingen. Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragsvergabe begonnen werden.

        Die Fertigstellung der Maßnahme soll 2027 erfolgen.

        Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 23. und 24.01.2024 statt.

        Die EU-Ausschreibungen der VgV Verfahren für den Aus- und Umbau des Betriebshofes im Stadtteil Lichtental sind Gegenstand einer separaten Ausschreibung, werden aber parallel zu diesem Verfahren durchgeführt. Es werden mittels einer EU-Ausschreibung vergleichbare Planungsleistungen ausgeschrieben.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20
        Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 30
        Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den/die Projektleiter/in / Gewichtung: 35
        Kostenkriterium - Gewichtung: 15
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 40
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Vertragslaufzeit ist geschätzt und startet mit dem Planungsbeginn bis zur Fertigstellung. Die Vertragslaufzeit kann sich (je nach Planer bzw. Fachplaner) durch die Gewährleistung (LPH 9) verlängern.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Anzahl der Bewerber: 3
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.

        Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.

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        Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden benannten Kriterien die höchste Punktzahl erzielen (siehe auch Matrix Zuschlagskriterien):

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        1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte):

        Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.

        Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.

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        2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte).

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        Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.

        Die Referenzen A und B sind zwingend erforderlich.

        Mehrfachnennungen sind möglich.

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        Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter/in in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist ein Nachweis des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung vorzulegen.

        Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte:

        max. 200 Punkte für Referenz A (40%),

        max. 200 Punkte für Referenz B (40%)

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        Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.

        Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt.

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        Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen.

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        Referenz A - zwingend.

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        Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Infrastrukturprojektes oder vgl. Projekt

        (Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau mit Ladeinfrastruktur, vgl. Größe der Überdachung ca. 1.130 m², vgl. Kosten der KG 300 und 400 netto ca. 2,24 Mio.€)

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        Referenz B - zwingend:

        Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes, Bauen im Bestand

        (Kriterien der Vergleichbarkeit: Bauen im Bestand, Infrastrukturprojekt, hohe Brandschutzanforderung durch E-Ladestruktur oder vgl., Erfahrung mit Förderung ÖPNV oder vgl.)

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        Darstellung jeweils auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

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        Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.

        Voraussichtliche weitere Termine: die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 23. und 24.01.2024 statt.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der

        Bewerbergemeinschaft, anzugeben:

        Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen

        Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die

        Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

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        Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.

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        Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie

        der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,

        ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs.

        1 Nr. 2 GWB).

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        Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder

        arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

        .

        Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch

        die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

        .

        Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen

        aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des

        Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

        .

        Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des

        Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des

        Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.

        Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/

        Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.

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        Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets

        in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der

        Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

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        Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/

        Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §

        150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.

        Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise

        nachzureichen.

        Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in

        deutscher Übersetzung).

        Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen,

        Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei

        Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder

        beglaubigten Abschriften zu verlangen.

        Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der

        Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:

        Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.

        Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den

        letzten drei Jahren.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Eigenerklärungen über Referenzen.

        Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden. Die Referenzen A und B sind zwingend erforderlich.

        Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter/in in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist ein Nachweis des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung vorzulegen.

        .

        Für Referenz A gelten folgende Mindestanforderungen.

        - Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes: Infrastruktur

        - Kosten (KG 300-400) netto, mind. 1,1 Mio. €

        - Leistungszeitraum 2013 –2023, LPH 8 abgeschlossen.

        - Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8).

        .

        Für Referenz B gelten folgende Mindestanforderungen:

        - Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes Bauen im Bestand.

        - Kosten (KG 300-400) mind. 1,1 Mio. € netto.

        - Leistungszeitraum 2013 –2023, LPH 8 abgeschlossen.

        - Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8).

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        Darstellung jeweils auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.

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        Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.

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        Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Nachweis des besonderen Berufsstandes gemäß § 75 (1) und (3) VgV.

        Bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis für Planungsleistungen vorgelegt werden kann, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht und berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden.

        Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments der Richtlinie 2014/24/EU.

        Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Leistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß den Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, benennen.

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem

        Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können. Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-09-20
      Ortszeit: 13:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-11-06
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.

      Voraussichtliche weitere Termine: die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 23. und 24.01.2024 statt.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Telefon: +49 7219268730
        E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 7219263985
        Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage

        vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung

        oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage

        vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung

        oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-17

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