Storm-water piping construction work (Германия - Тендер #45264362) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) vertreten durch BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Номер конкурса: 45264362 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Pankstraße 28_Entwässerungskanalarbeiten_Nichtöffentliche Erschließung Regenwasser
Reference number: B18085-30210000-001-550-01Installation von Regenwasser-Grundleitungen für den Gebäudeneubau
Pankstr. 28 in 13357 Berlin
Geplant ist die Errichtung eines Gebäudeneubaus als zentrale Drehscheibe in der Polizeidirektion 1, Pankstraße 28, 13357 Berlin. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Installation von Regenwasser-Grundleitungen für den Gebäudeneubau vorgesehen.
Leistungsumfänge:
- 155 m Regenwasserleitung PP DN 100 installieren
- 28 m Regenwasserleitung PP DN 125 installieren
- 75 m Regenwasserleitung PP DN 160 installieren
- 10 m Regenwasserleitung PP DN 200 installieren
- 15 St. Revision-/Inspektionsschacht, Klasse D, installieren
- 1 St. Rigolenfüllkörper-Versickerung installieren
- 1 St. Sedimentationsanlage installieren
- 175 m3 Boden Graben Abwasserkanäle lösen fördern verfüllen verdichten
- 601 t Boden schadstoffbelastet AVV 170503 Verwertung zuführen
Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, sämtliche für das Bauvorhaben mit ausreichenden Ersatz vorgesehene Mitarbeiter unentgeltlich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt (LKA) zu unterziehen sowie die einzusetzenden KFZ anzumelden.
Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK Industrie- und Handelskammer, soweit der Bieter/Bewerber eintragungspflichtig ist und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei fehlender Präqualifizierung. Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Für die baubegleitende Kampfmittelfreimessung der Leitungsgräben muss ein Feuerwerker mit Erlaubnis und Befähigung nach §7 und §20 SprengG vorgehalten werden. Die Fachkunde des Feuerwerkers nach §9 SprengG muss mit der Angebotsabgabe nachgewiesen werden.
Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten Eintragung im ULV oder in anderen vergleichbaren zertifizierten Stellen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, sämtliche für das Bauvorhaben mit ausreichenden Ersatz vorgesehene Mitarbeiter unentgeltlich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt (LKA) zu unterziehen sowie die einzusetzenden KFZ anzumelden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Vergabekammer des Landes Berlin, siehe VI. 4.1