Refuse and waste related services (Германия - Тендер #45264145) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Pürgen Номер конкурса: 45264145 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Transport und Entsorgung von ca. 1.400 Tonnen teerhaltigem Asphaltfräsgut und 4.300 Tonnen kontaminiertem Boden, AVV-Nrn. 17 03 02 - 17 03 01* - 17 05 04, Verladung erfolgt jeweils bauseits
Transport und Entsorgung von
- ca. 450 Tonnen teerhaltigem Asphaltfräsgut AVV-Nr. 17 03 02
- ca. 950 Tonnen teerhaltigem Asphaltfräsgut AVV-Nr. 17 03 01*
- ca. 4.300 Tonnen Bodenaushub AVV-Nr. 17 05 04
Verladung erfolgt jeweils bauseits
86932 Pürgen
Transport und Entsorgung von
- ca. 450 Tonnen teerhaltigem Asphaltfräsgut AVV-Nr. 17 03 02
- ca. 950 Tonnen teerhaltigem Asphaltfräsgut AVV-Nr. 17 03 01*
- ca. 4.300 Tonnen Bodenaushub AVV-Nr. 17 05 04
Verladung erfolgt jeweils bauseits
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277265
Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemeinde Pürgen