Ventilation installation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45263966) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Ketteler Krankenhaus gemeinnützige GmbH Номер конкурса: 45263966 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Ketteler Krankenhaus - Erweiterung Funktionsgebäude - Lüftung
Referenznummer der Bekanntmachung: OFKKH-2023-0017Ketteler Krankenhaus OF - Erweiterung Funktionsgebäude
Los 23 Lüftungstechnische Anlagen Arbeiten
Ketteler Krankenhaus Offenbach am Main
KG 430 - Raumlufttechnische Anlagen
Eignungsanforderung gemäß § 6a EU VOB/A:
- Eintragung in das Berufs- oder Handeslregister oder der
Handwerksrolle
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben, dass keine Gründe für einen Ausschluss vom
Vergabeverfahren vorliegen gemäß § 123 und 124 GWB
- Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils
bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Erklärung über die Rechtsform und die ggf.
gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten
bis zu fünf abgeschossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- 2 Referenzen vergleichbarer Leistungen in den letzten 3
Jahren.
- Vertragserfüllungssicherheit
- Gewährleistungssicherheit
- Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwälte Grothmann I Klemm I Kullack I Fuchs I Geiser I PartG mbBOpernplatz 1460313 Frankfurt am MainDeutschland
Ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen
Vergabekammer aufgrund eines erkannten Verstoßes gegen
Vergabevorschriften ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
Ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen
Vergabekammer aufgrund eines erkannten Verstoßes gegen
Vergabevorschriften ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt