Floor-covering work (Германия - Тендер #45263922) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kempten Messe- & Veranstaltungsbetrieb Номер конкурса: 45263922 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Kornhaus Kempten – Umbau, Modernisierung und Instandsetzung Großer Kornhausplatz 1, 87439 Kempten (Allgäu) - Bodenbelagsarbeiten
Bodenbelagsarbeiten nach DIN 18365 im bestehenden Gebäude (Kulturdenkmal)
Kempten (Allgäu)
Bodenbelagsarbeiten nach DIN 18365 in Büro- & Veranstaltungsbereichen im bestehenden Gebäude (Kulturdenkmal), bestehend aus:
Ca. 380 m² Lieferung, Vorarbeiten und Neumontage von Kautschuk Bodenbelag inkl. Sockelleisten
Ca. 830 m² Lieferung, Vorarbeiten und Neumontage von Nadelfilz Bodenbelag inkl. Sockelleisten
Die Ausführung der Arbeiten erstreckt sich voraussichtlich über 4 Wochen (Beginn: 9. KW 2024, Ende: 14. KW 2024).
Wegen komplexer Abhängigkeiten kann eine kontinuierliche Abwicklung nicht vorausgesetzt werden.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=276682
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- Eigenerklärung Bezug Russland
Stadt Kempten (Allgäu), Zentrale Vergabestelle, Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu)
Information about authorised persons and opening procedure:Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Kempten (Allgäu) – Zentrale Vergabestelle