Construction work for iron bridges (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45263885) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 45263885 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Frankfurt am Main: Bauarbeiten für Eisenbrücken
2023/S 160-508002
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Ern. 2 x EÜ Salzgitter Ringelheim Str. 1940 und 1773
Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Erneuerung von zwei Eisenbahnbrücken (EÜ) in Salzgitter Ringelheim Str. 1940 und 1773 über die
Landesstraße 498; die EÜ Str. 1940 wird mit Hilfe von Hilfsbrücken mit einem Stahlüberbau erneuert; die EÜ
Str. 1773 wird mit einem Stahlbetonhalbrahmen erneuert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ern. 2 x EÜ Salzgitter Ringelheim Str. 1940 und 1773
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung
findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen
interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten
Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen
Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei
Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
2. BPR Dr. Schäpertöns Consult
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines
vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und
beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag
auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Erneuerung von zwei Eisenbahnbrücken (EÜ) in Salzgitter Ringelheim Str. 1940 und 1773 über die
Landesstraße 498; die EÜ Str. 1940 wird mit Hilfe von Hilfsbrücken mit einem Stahlüberbau erneuert; die EÜ
Str. 1773 wird mit einem Stahlbetonhalbrahmen erneuert.
Themenakte - Bohrpfahldurchmesser- LÄ 08 1773
Durch diese Änderung wird geböschte Baugrube mit einem wasserdichter Verbau eingebaut.
Laut der Ausschreibung soll die Baugrube geböscht werden. Bei der Erstellung der AP wurde festgestellt, dass der Grundwasserspiegel höher ist als der im ausgeschriebenen Baugrund und Baugrundgutachten. Damit ist die Böschung nicht mehr standsicher. Aus diesem Grund soll ein wasserdichter Verbau eingesetzt werden. Dieser Verbautyp wird von dem Bodengutachter Lars Stock empfohlen.