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Post and courier services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45263878)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landratsamt Haßberge
Номер конкурса: 45263878
Дата публикации: 22-08-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023081720230919 09:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landratsamt Haßberge
      Am Herrenhof 1
      Haßfurt
      97437
      Germany
      Telefon: +49 9521/27-269
      E-Mail: b3-vergabe@hassberge.de
      Fax: +49 9521/27-363
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://ausschreibungen.mainpost.de/Veroeffentlichung/av1f4d27-eu
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://ausschreibungen.mainpost.de/Veroeffentlichung/av1f4d27-eu

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Vergabe eines Rahmenvertrags über Postdienstleistungen für das Landratsamt Haßberge

      2. CPV-Code Hauptteil:
        64100000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung von Postdienstleistungen gemäß § 5 PostG (in der zum Zeitpunkt des Zuschlags gültigen Fassung). Dies beinhaltet die werktägliche Abholung, die Frankierung (unter Berücksichtigung der kostengünstigsten Variante), die Beförderung und die Zustellung von Briefsendungen inkl. Postzustellungsaufträgen bundesweit und international.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        64110000, 64112000, 64121100
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die auszuschreibende Leistung umfasst jährlich ca. folgendes Volumen (2022)

        Briefsendungen:

        Standard: 56.000

        Kompakt: 8.300

        Groß: 13.800

        Maxi: 100

        Postkarten: 20

        International (alle Formate) 80

        Einschreiben (alle Formate):

        Einschreiben Einwurf: 10

        Einschreiben Standard: 3.950

        Einschreiben Eigenhändig: 50

        Einschreiben Rückschein: 90

        Einschreiben International: 15

        PZA: 4.450

        Die tatsächlichen Mengen können in der Zukunft abweichen. Das Aufkommen schwankt im Verlauf eines Jahres und der AN hat zu gewährleisten, dass auch vom Jahresdurchschnitt deutlich abweichende Mengen ordnungsgemäß abgeholt, bearbeitet und zugestellt werden.

        Die Briefsendungen werden verschiedenen Kostenstellen zugeordnet. Dies ist bei der Rechnungsstellung entsprechend zu berücksichtigen

        a) Abholung

        Der Auftragnehmer holt die adressierten und kuvertierten Postsendungen in der Poststelle des Auftraggebers arbeitstäglich (Montag bis Freitag; außer an gesetzlichen Feiertagen) ab.

        Die Abholung erfolgt frühestens ab 15:30 Uhr – 16:00 Uhr (Ein späterer Zeitpunkt ist nach Rücksprache mit dem AG möglich)

        b) Postbehälter

        Sämtliche erforderlichen Postbehälter und evtl. Transportwagen sind vom Auftragnehmer ohne gesonderte Vergütung (kostenneutral), jederzeit in ausreichender Menge und dem Transportgut angepasster Größe zur Verfügung zu stellen. Der AN hat die Postsendungen in wetterfesten Behältern zu transportieren.

        c) Freimachung, Beförderung und Zustellung

        Jede abgehende Sendung ist vom AN zu frankieren /freizumachen (unter Berücksichtigung der kostengünstigsten Variante)

        Die abgeholten Postsendungen des Auftraggebers sind entweder selbst oder unter Einbindung eines Dritten (Nachunternehmer, Drittunternehmer) zuzustellen.

        Bei Zustellung an die in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse muss die Briefsendung in die dafür vorgesehene Empfangsvorrichtung eingeworfen oder dem Empfänger persönlich ausgehändigt werden.

        Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Briefsendungen spätestens am dritten Werktag, der auf den Einlieferungstag folgt, zugestellt werden. Dies ist auch einzuhalten, wenn die Zustellung an das Postfach durch Weitergabe der Sendung an einen anderen Versanddienstleister erfolgt. Auf § 2 Nr. 3 PUDLV wird verwiesen.

        Der von der AG geforderte Zustellbereich umfasst, sofern bei den einzelnen Sendungsarten nichts Abweichendes geregelt ist, die weltweite Beförderung bzw. Zustellung aller genannten Sendungsarten an die Empfänger. Er darf weder räumlichen Einschränkungen unterliegen, noch darf es – über gesetzliche Vorgaben hinausgehende — Ausschlussgründe für die Beförderung bzw. Zustellung der Sendungen an die Empfänger geben.

        d) Nachweispflichtige Sendungen

        Bei Einschreiben erhält die AG einen Nachweis zur Einlieferung der Sendung. Der Einlieferungsbeleg wird von der AG ausgefüllt und zusammen mit dem Einschreiben dem AN übergeben. Spätestens am dritten Werktag (national) / am achten Werktag (international) nach Übergabe bekommt die AG den Einlieferungsbeleg zurück.

        e) Postzustellungsauftrag

        Die förmliche Zustellung von Schriftstücken hat, unabhängig von Größe und Gewicht gemäß §§ 177 ff. der ZPO und des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) zu erfolgen.

        Der AN hat über die übergebenen Postzustellungsaufträge eine tagesgenaue Einlieferungsübersicht zu erstellen, aus der die Anzahl der übernommenen Postzustellungsaufträge ersichtlich wird. Diese Einlieferungsübersicht ist Grundlage für die monatliche Abrechnung und wird der Rechnung beigefügt.

        f) Formulare und Labels

        Die erforderlichen Labels und Formulare für Einlieferungslisten, Einschreiben / Rückschein, Nachnahme, Postzustellungsurkunden, Pakete, Express-Sendungen etc. stellt der AN der AG unentgeltlich zur Verfügung.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 15
        Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeit / Gewichtung: 25
        Preis - Gewichtung: 60
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 24
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Es besteht die Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.

        Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen:

        1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;

        2) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt L124);

        3) Erklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist (Vordruck 02);

        4) Erklärung nach Art. 5k EU-Verordnung 833/2014 (Formblatt L127);

        5) Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung der Briefsendungen gemäß § 5 Postgesetz in Kopie;

        6) Angabe der von der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG auszuführenden Briefbeförderungsleistungen nach Leistungsart, -umfang und -gebiet (Vordruck 02);

        7) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck 04);

        8) Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (mit zweifelsfreier Angabe der Art und des Umfangs der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen – mit dem Angebot vorzulegen; Vordruck 03);

        9) Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (mit Benennung des Namens und der Anschrift der Nachunternehmer und der Eigenerklärung des Nachunternehmers in welcher sich dieser für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen – im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung mit dem Angebot vorzulegen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers; Vordruck 03).

        Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG:

        Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen. Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.

        HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) bis 4.) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

        Darüber hinaus wird der Auftraggeber von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,

        2) Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden mindestens 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.

        Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Erklärung des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflicht-Schadensversicherung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrechtzuerhalten. Sie ist für Personenschäden, Sachschäden und Bearbeitungsschäden über die Regeldeckungssumme abzuschließen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-09-19
      Ortszeit: 09:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-09-19
      Ortszeit: 09:00
      Ort:

      Elektronische Angebotseröffnung über Vergabeplattform.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.

      Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://mp.aumass.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Um eine Bieterfrage zu stellen ist es notwendig, dass sich die Bewerber auf der Vergabeplattform https://mp.aumass.de registrieren. Bieterfragen, die nicht spätestens acht Arbeitstage vor Ende der Angebotsfrist eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Bieterantworten sind über die Vergabeplattform https://mp.aumass.de abrufbar.

      Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://mp.aumass.de einzureichen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
        Postfach 606
        Ansbach
        91511
        Germany
        Kontaktstelle(n): 91511
        Telefon: +49 981/53-1277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
        Fax: +49 981/53-1837
        Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.

        Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.

        Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
        Postfach 606
        Ansbach
        91511
        Germany
        Kontaktstelle(n): 91511
        Telefon: +49 981/53-1277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
        Fax: +49 981/53-1837
        Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-17

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