Transport equipment and auxiliary products to transportation (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45263534) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Номер конкурса: 45263534 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung Großkehrmaschine
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-254Lieferung einer selbstfahrenden Großkehrmaschine
Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Köln Dürener Straße 466 50858 Köln Die konkrete Lieferanschrift wird vor der Endabnahme bekannt gegeben.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung einer selbstfahrenden Großkehrmaschine nach den Vorgaben des Auftraggebers. Die Lieferung einschließlich Einweisung muss spätestens bis zum 30.06.2023 erfolgen.
Die schnellstmögliche Bereitstellung der Großkehrmaschine ist für die Aufgabenwahrnehmung des Auftraggebers essentiell. Dies betrifft insbesondere die Sicherheit des unter seine Zuständigkeit fallenden Verkehrsraumes. Dem Auftraggeber ist die Kürze der anvisierten Lieferfrist bewusst. Vor diesem Hintergrund erscheint die Wahl eines beschleunigten Verfahrens unumgänglich, da die Lieferfrist andernfalls nochmals verkürzt werden müsste.
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
2. Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerentsendegesetz oder Mindestlohngesetz
3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
4. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
5. Angaben zu Eintragungen in das Berufsregister
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, falls das Unternehmen versicherungspflichtig ist
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
Vorlage geeigneter Referenzen (mindestens 2) über früher ausgeführte Lieferleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt:
Herstellung und Lieferung von Großkehrmaschinen
Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung, insbesondere der ordnungsgemäßen Säuberung der in den Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers fallenden Verkehrsflächen, ist die schnellstmögliche Bereitstellung der Großkehrmaschine unabdingbar. Der Auftraggeber hat die üblichen Lieferfristen bereits unterschritten. Um eine weitere Verkürzung der Lieferfrist und damit das Risiko des Ausbleibens von Angeboten zu vermeiden, erscheint die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens unumgänglich.
Die schnellstmögliche Bereitstellung der Großkehrmaschine ist für die Aufgabenwahrnehmung des Auftraggebers essentiell. Dies betrifft insbesondere die Sicherheit des unter seine Zuständigkeit fallenden Verkehrsraumes. Dem Auftraggeber ist die Kürze der anvisierten Lieferfrist bewusst. Vor diesem Hintergrund erscheint die Wahl eines beschleunigten Verfahrens unumgänglich, da die Lieferfrist andernfalls nochmals verkürzt werden müsste.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen