Software programming and consultancy services (Германия - Тендер #45263524) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: byte - Bayerische Agentur für Digitales GmbH Номер конкурса: 45263524 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvertrag byte: Digitale Produkte
Reference number: RV_Digitale ProdukteDie byte – Bayerische Agentur für Digitales sucht drei Rahmenvereinbarungspartner für die Entwicklung digitaler Produkte und Services. Der Auftrag umfasst die Unterstützung der Auftraggeberin bei sämtlichen Frontend- und Backend-Entwicklungen und erfolgt nach Bedarf agil (z.B. nach Scrum). Dazu zählt u.a. die funktionale Erweiterung der bestehenden Magnolia-basierten Website www.byte.bayern.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die byte – Bayerische Agentur für Digitales sucht drei Rahmenverenbarungspartner für die Entwicklung digitaler Produkte und Services. Der Auftrag umfasst die Unterstützung der Auftraggeberin bei sämtlichen Frontend- und Backend-Entwicklungen und erfolgt nach Bedarf agil (z.B. nach Scrum). Dazu zählt u.a. die funktionale Erweiterung der bestehenden Magnolia-basierten Website www.byte.bayern.
- A.1: Als Anlage ist der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen zur Eintragung verpflichtet ist oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung (soweit erforderlich) beigefügt. Der beigefügte Auszug ist (gerechnet vom Schlusstermin für die Einreichung des Angebotes) nicht älter als sechs Monate.
- A.2: Bieter erklärt, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, werden in einer Anlage nähere Angaben gemacht, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen.
- A.3: Bieter erklärt, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, macht der Bieter in einer Anlage nähere Angaben, um der Auftraggeberin die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
- A.4: Bieter erklärt, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt sowie dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen sowie dass zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen, die die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen, von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich ausgeschlossen werden.
- A.5: Bieter erklärt, 1.) dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Bieter erklärt weiter, dass 2.) die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem vorgenannten in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Bieter erklärt schließlich 3.), dass er während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und etwaiger Einzelaufträge sicherstellen wird, dass die Vorgaben der Ziffer 1 und der Ziffer 2 eingehalten werden und er dies der byte auf Verlangen nachweisen wird. Andernfalls kann dies dazu führen, dass die byte die Rahmenvereinbarung oder etwaige Einzelaufträge kündigen muss.
Die Bieter haben Ihre Eignung durch vollständige Einrichtung der nachfolgend geforderten Angaben nachzuweisen. Soweit bei bestimmten Anforderungen Mindestanforderungen (Mindeststandards) vom Bieter zu erfüllen sind, werden diese unten unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards" dargestellt. Wenn die Bieter diese Mindestanforderungen nicht einhalten, erfolgt ein Ausschluss. Die Abgabe einer fahrlässig/vorsätzlich irreführenden Erklärung/Information bzw. einer schwerwiegenden Täuschung diesbezüglich kann zum Ausschluss von diesem Vergabeverfahren führen bzw. berechtigt die byte nach Vertragsschluss zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte der byte bleiben unberührt.
B.1.1: Der Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (gerundet auf 1.000 €) wird wie im Formblatt gefordert angegeben.
B.1.2: Der Jahresgesamtumsatz in EU (netto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind, wird wie im Formblatt gefordert angegeben. Als vergleichbar im Sinne dieser Vorgabe gelten nur solche Leistungen, deren Gegenstand die Content-, Frontend-, Datenbank-, Schnittstellen- und Backendentwicklung sind.
B.2.1: Die Anzahl (angegeben als FTE) von sozialversicherungspflichtigen Festangestellten oder vergleichbar angestellten Mitarbeitern in der EU, die für uns in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (im jährlichen Mittel, aufgeschlüsselt jeweils einzeln auf die angegebenen Geschäftsjahre), Leistungen in Festanstellung erbracht haben, wird im Formblatt angegeben.
B.2.2: Die Anzahl (angegeben als FTE) von sozialversicherungspflichtigen Festangestellten oder vergleichbar angestellten Mitarbeitern in der EU, die für uns in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (im jährlichen Mittel, aufgeschlüsselt jeweils einzeln auf die angegebenen Geschäftsjahre), Leistungen in Festanstellung erbracht haben, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind, wird wie im Formblatt gefordert angegeben. Als vergleichbar im Sinne dieser Vorgabe gelten nur solche Leistungen, deren Gegenstand die Content-, Frontend-, Datenbank-, Schnittstellen- und Backendentwicklung sind.
B.3.1: Die Anzahl der Geschäftskunden in der EU mit denen mindestens 25.000 EUR (netto) Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr generiert wurden, werden im Formblatt angegeben. Es gilt insofern eine Mindestanforderung.
B.3.2: Die Anzahl öffentlicher Auftraggeber in der EU im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 Nr.1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, mit denen von uns mindestens 25.000 EUR (netto) Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr generiert wurden, werden im Formblatt angegeben. Es gilt insofern eine Mindestanforderung.
Minimum level(s) of standards possibly required:Folgende Mindestanforderungen gelten. Werden diese nicht eingehalten, wird der Bieter ausgeschlossen.
B.1.2: Geforderter Mindestumsatz (Durchschnitt der letzten drei netto Geschäftsjahres-Umsätze in der EU) mit vergleichbaren Leistungen (Mindestanforderung): 2.740.000,00 EUR (netto)
B.2.2: Geforderte Mindestanzahl von sozialversicherungspflichtigen Festangestellten oder vergleichbar angestellten Mitarbeitern in der EU (Durchschnitt der Anzahl als FTE der letzten drei Geschäftsjahre in der EU), die Leistungen erbracht haben, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind: 13,0 FTE
B.3.1: Geforderte Mindestanzahl der Geschäftskunden in der EU mit denen mindestens 25.000 EUR (netto) Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr generiert wurden: 5.
B.3.2: Geforderte Mindestanzahl öffentlicher Auftraggeber in der EU im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 Nr.1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, mit denen von uns mindestens 25.000 EUR (netto) Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr generiert wurden: 1.
B.4: Es sind mindestens je ein Referenzprojekt aus den Anforderungskategorien B.4.a) bis B.4.d) auf Basis der mitgelieferten Vorlage beizufügen. Inhaltliche Überschneidungen sind dabei erlaubt. Die beigefügten Referenzprojekte sind nicht älter als vier Jahre (gerechnet als Differenz zwischen Projektabschluss und Schlusstermin für die Einreichung des Angebotes) und hatten eine Mindestprojektlaufzeit von 3 Monaten. a) Website mit Magnolia als CMS, b) Nativ programmierte oder React Native basierte APP (iOS und/oder Android) inkl. Backendanbindung, c) Setup, Begleitung und Umsetzung eines agilen Softwareprojektes von der Ideation bis zum MVP, d) White Paper oder Essay (Print oder Digital) zu einem digitalem Trend-Thema. Insofern gilt eine Mindestanforderung.
B.5: Als Anlage sind für folgende Rollen CVs beigefügt, die die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens belegen. Dabei sind bestimmte Senioritäts-Levels einzuhalten, die in dem Formblatt unter C.2. "Tagessätze" in den Vergabeunterlagen näher definiert sind: a) Senior PM/ProxyPO, b) Scrum Master, mindestens Intermediate Level, c) UX Designer, mindestens Intermediate Level, d) UI Designer, mindestens Intermediate Level, e) Frontend-Entwickler, mindestens Intermediate Level, f) Senior Backend-Entwickler, g) Senior System-Architekt. Es gilt insofern eine Mindestanforderung
B.6: Bieter reicht als Anlage eine entsprechende gültige Versicherungsbestätigung (Kopie) seiner Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen ein. Es gilt insofern eine Mindestanforderung.
B.7: Bieter erklärt, dass als Maßnahme der Qualitätssicherung eine Datenschutzbeauftragter im Sinne des Art. 37 DSGVO bestellt wurde. Dies gilt auch, wenn eine rechtliche Verpflichtung gemäß Art. 37 DSGVO nicht besteht. Es gilt insofern eine Mindestanforderung.
B.8: Bieter erklärt, dass die Anforderungen für Einrichtung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und fortlaufenden Verbesserung eines dokumentierten Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO/IEC 27001 (oder vergleichbar; z.B. TISAX) durch den Bieter eingehalten werden (im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft). Bieter weist die Erfüllung der Anforderungen durch Einreichung entsprechender Zertifikate in der Anlage nach. Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes, ist auch für den Nachunternehmer der Nachweis zu erbringen. Eine Eignungsleihe ist nicht zulässig.
Minimum level(s) of standards possibly required:Folgende Mindestanforderungen gelten. Werden diese nicht eingehalten, wird der Bieter ausgeschlossen.
B.4: Die Benennung von Referenzen, die die unter B.4 genannten Anforderungen erfüllen, ist eine Mindestanforderung. Je Referenzprojekt ist ein Ansprechpartner auf Auftraggeberseite angegeben (inkl. Auftraggebername, ggf. Sparte/Abteilung, Vorname, Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer), der/die projektleitend tätig war. Die genannten Ansprechpartner sind im Zeitraum der Angebotsprüfung (siehe Ausschreibungs-Bekanntmachung) für telefonische und/oder schriftliche Rückfragen erreichbar. In der Angabe eines Ansprechpartners einer Referenz ist die Erklärung, dass das Einverständnis der Kontaktaufnahme durch die byte eingeholt wurde, schlüssig enthalten. Ablehnung des Kontaktgesuchs oder Nicht-Erreichbarkeit von Ansprechpartnern kann zum Ausschluss des Bieters führen, weil die betroffene Referenz nicht gewertet werden kann! Diese Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar.
B.5. Die verbindliche namentliche Benennung von Mitarbeitern, die die Anforderungen unter B.5 erfüllen, stellt eine Mindestanforderung dar. Die insofern verbindlich namentlich benannten Mitarbeiter müssen bei der Auftragsausführung zum Einsatz bereit stehen und dürfen nur unter den in der Rahmenvereinbarung benannten Gründen durch gleichwertiges Personal (gemessen an den Anforderungen dieser Ausschreibung) ersetzt werden.
B.6: Vorlage der Erklärung und Einhaltung der Vorgabe ist eine Mindestanforderung.
B.7: Vorlage der Erklärung und Einhaltung der Vorgabe ist eine Mindestanforderung.
B.8: Vorlage der Erklärung und Einhaltung der Vorgabe ist eine Mindestanforderung.
Nur elektronische Angebote!
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Erkennen rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Erkennen rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.