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Health and safety services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45263436)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Номер конкурса: 45263436
Дата публикации: 22-08-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20230817OtherContract award noticeServicesOpen procedureEuropean UnionNot applicableLowest priceOther01C0301
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
      Vöttinger Straße 38
      Freising
      85354
      Germany
      Telefon: +49 87195224300
      E-Mail: zentrale-vergabestelle@fueak.bayern.de
      Fax: +49 87195224399
    2. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Gebietskörperschaft
    3. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Ernährung, Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung und Forsten
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023RF000004
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71317200, 71317200
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        In den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern ist gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherhit (ASiG) vom 12. Dezember 1973, zuletzt geändert durch Art. 226 der Verordnung vom 31.10.2006, ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Dies wurde in der Richtlinie über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern näher festgelegt.

        Die Richtlinie gilt für alle Dienststellen und ca. 1040 Mitarbeiter der Landesanstalt für Landwirtschaft.

        Um die o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten, beabsichtigt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die Dienstleistung zur Bereitstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für eine Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren zu vergeben.

        Es wird mit einem Volumen von ca. 4.000 Stunden für die Erbringung der Leistung laut Leistungsbeschreibung und ca. 115 Vor-Ort-Terminen für den Zeitraum von bis zu 5 Jahren kalkuliert.

      5. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      6. Gesamtwert der Beschaffung:
        Wert
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71317200
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Freistaat Bayern

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Um die gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten, beabsichtigt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die Dienstleistung zur Bereitstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für eine Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren zu vergeben.

        Es wird mit einem Volumen von 4.000 Stunden für die Erbringung der Leistung laut Leistungsbeschreibung und 115 Vor-Ort-Terminen für den Zeitraum von bis zu 5 Jahren

        kalkuliert.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      7. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      8. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt IV
  4. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur elektronischen Auktion:
    4. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  5. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 119-371891
    2. Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems:
    3. Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation:
  • Abschnitt V
    1. Bezeichnung des Auftrags:

      Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)

  • Abschnitt VI
    1. Zusätzliche Angaben

      Das Vergabeverfahren wird nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.

      Es liegt kein wertbares Angebot vor.

      Es ist beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.

      Es wird ein Offenes Verfahren durchgeführt.

    2. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
        Promenade 27
        Ansbach
        91522
        Germany
        Telefon: +49 981531277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
        Fax: +49 981531837
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, §160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        oder

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union


    3. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-17

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