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Economic impact assessment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45263083)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Номер конкурса: 45263083
Дата публикации: 22-08-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023081720230918 11:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landwirtschaftskammer Niedersachsen
      Mars-la-Tour-Str. 4a
      Oldenburg
      26121
      Germany
      Telefon: +49 441801-0
      E-Mail: inneredienste@lwk-niedersachsen.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1DU1W/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1DU1W

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Selbstverwaltung der Landwirtschaft
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Systemische Analysen im Projekt Moornutzung im Wandel

        Referenznummer der Bekanntmachung: 3-3.15-2023-00180
      2. CPV-Code Hauptteil:
        79311410
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Systemische Analysen im Rahmen des Projektes MoWa: Unterstützung der Transformation der landwirtschaftlichen Moornutzung in Niedersachsen im Sinne des Klimaschutzes durch systemische Untersuchungen und Prozessbegleitung (MoWa - Moornutzung im Wandel)

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Landwirtschaftskammer Niedersachsen Mars-la-Tour-Str. 6 26121 Oldenburg Es müssen Vor-Ort-Termine in vier Untersuchungsregionen verteilt im gesamten Gebiet des Landes Niedersachsen wahrgenommen werden.

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Aktuelle gesellschaftliche und politische Anforderungen zum Moorbodenschutz zielen vor allem auf Klima- und Naturschutz ab. Gleichzeitig wird jedoch ein Großteil der Moorflächen in Niedersachsen landwirtschaftlich genutzt und die Wertschöpfung auf diesen Flächen stellt in einigen ländlichen Regionen einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor dar. Im Rahmen einer systemischen Wirtschaftsanalyse sollen die wirtschaftlichen Herausforderungen sowohl auf betrieblicher als auch regionaler Ebene mit Lösungsansätzen verflochten und bewertet werden.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 40
        Qualitätskriterium - Name: Personal / Gewichtung: 20
        Qualitätskriterium - Name: Zeitplanung und Organisation / Gewichtung: 10
        Preis - Gewichtung: 30
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 18
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, soweit eine Eintragungspflicht besteht, vorliegt.

        Mit Angebotsabgabe ist ein entsprechender Auszug vorzulegen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eigenerklärung, dass eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Erklärung, dass vergleichbare Leistung/en ausgeführt wurde/n.

        Mit Angebotsabgabe werde ich/werden wir 1 abgeschlossene/n Referenznachweis/e aus den letzten 8 Jahren (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung -gerechnet bis Ablauf der Angebotsfrist) vorlegen.

        Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.

        Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung, inkl. verwendeter Hardware und Software zur Verfügung stehen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Der Auftraggeber ist gem. § 14 NTVergG berechtigt, Kontrollen beim Auftragnehmer und ggf. dem jeweiligen Nachunternehmer durchzuführen,

        um die Einhaltung der sich aus dem NTVergG ergebenden Verpflichtungen zu überprüfen. Der Auftragnehmer und der Nachunternehmer sind verpflichtet,

        dem Auftraggeber die Einhaltung dieser Verpflichtungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-09-18
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-02
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-09-18
      Ortszeit: 11:15
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe durch Eigenerklärung,

      - dass nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen.

      - dass keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.

      Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1DU1W

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg - Vergabekammer
        Auf der Hude 2
        Lüneburg
        21339
        Germany
        Kontaktstelle(n): 21339
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

        Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

        Teilt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

        Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

        Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zu richten.

        Hinweis: Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

        Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

        Teilt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

        Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

        Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zu richten.

        Hinweis: Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB).


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-17

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