Installation of doors and windows and related components (Германия - Тендер #45262536) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Flughafen Düsseldorf GmbH Номер конкурса: 45262536 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sanierung WC-Anlagen - Rahmenvertrag WC-Trennwände
Die Flughafen Düsseldorf GmbH beabsichtigt in den kommenden Jahren die Sanierung und Modernisierung eines Großteils aller öffentlichen und nicht-öffentlichen Sanitäranlagen auf dem Gelände des Flughafens. Die notwendigen Bauleistungen sollen als Rahmenverträge vergeben werden, die Modernisierungen erfolgen in einem einheitlichen technischen und gestalterischen Standard. Die WC-Anlagen befinden sich teils innerhalb des Sicherheitsbereichs des Flughafens.
Zunächst werden die Bauleistungen für die ersten bis zu 27 Anlagen, die bis Mitte 2026 modernisiert werden sollen in der gegenständlichen Ausschreibung vergeben. 5 Anlagen werden fest beauftragt, die Modernisierung der weiteren 22 Anlagen sind Optionen, die durch den AG abgerufen werden können.
Hier: Gewerk WC-Trennwände
Herstellung, Lieferung und Montage von Trennwandelementen für WC-Anlagen inkl. Zubehör. Grundsätzlich bestehen die neuen WC-Trennwände und -Fronten sowie Schamwände aus kratzfestem und mit einem keramischen Siebdruck versehenem Sicherheitsglas (ESC-H). Die Ansichten differieren von Fronten mit ein / zwei Türen bis hin zu acht Türen, ein- oder zweizeilig.
Verlängerung um je ein weiteres Jahr, wenn der Rahmenvertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abruf Modernisierung weiterer WC-Anlagen
Die vollständigen Zuschlagskriterien sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
a) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
b) Nachweis, dass eine Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder vergleichbarem Register vorhanden ist, falls es die Gesellschaftsform erfordert.
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien im Sinne von § 123, 124 GWB sowie betreffend Russlandbezug.
d) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Minimum level(s) of standards possibly required:Gefordert ist ein Gesamtumsatz von mindestens 0,5 Mio. EUR netto im Durchschnitt der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz kann bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden.
Nur bei Bietergemeinschaften: Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen. Der Teilnahmeantrag und das Angebot ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten
Vertreter zu unterzeichnen.
Die vollständigen Zuschlagskriterien sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln