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Archaeological services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45262468)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl
Номер конкурса: 45262468
Дата публикации: 22-08-2023
Сумма контракта: 17 708 533 (Российский рубль) Цена оригинальная: 300 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023081720231009 12:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl
      Hauptstraße 31
      Riegel am Kaiserstuhl
      79359
      Germany
      Telefon: +49 764290440
      E-Mail: rathaus@gemeinde-riegel.de
      Fax: +49 7642904426
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A8DFF4BC-1CC8-4F19-93DF-AA51BEF88DDD
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt KommunalKonzept BW GmbH
      Jechtinger Straße, 9
      Freiburg
      79111
      Germany
      Kontaktstelle(n): 79111
      Telefon: +49 76155738944
      E-Mail: vergabe@kommunalkonzept.de
      Fax: +49 7615573899
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.kommunalkonzept-gmbh.de/
      elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A8DFF4BC-1CC8-4F19-93DF-AA51BEF88DDD

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Baugebiet Breite III: Archäologische Grabungen

        Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71351914
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Nach dem Abschluss der Sondierungsgrabungen Anfang des Jahres 2023 müssen nun Rettungsgrabungen in den Erweiterungsflächen von Breite III stattfinden (zusammen 9.000 m²). Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart rechnet mit umfangreichen archäologischen Befunden und Funden, die als Kulturdenkmale gemäß § 2 DSchG gelten und der Erhaltungspflicht nach § 6 DSchG unterfallen. Die geplanten Baumaßnahmen in Breite III werden zur unwiederbringlichen Zerstörung geschützter Denkmalsubstanz führen. Um dem öffentlichen Erhaltungsinteresse zu genügen und die Bauvorhaben dennoch zu ermöglichen, bedarf es daher zum Erhalt des Dokumentwerts der zu erwartenden Befunde und Funde für künftige Generationen vor Beginn der Baumaßnahmen einer archäologischen Rettungsgrabung nach dem Veranlasserprinzip, d.h. auf Veranlasserkosten, mit der die Befunde und Funde fachgerecht dokumentiert und geborgen werden.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 300 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71351914
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        in den Vergabeunterlagen aufgeführt

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Für eine ausführliche Leistungsbeschreibung siehe Anlage Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis für die archäologische Grabung in Riegel am Kaiserstuhl (EM) "Breite III - Erweiterungen"

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Ausführungen zu Grabungsuntersuchungen / Gewichtung: 30
        Preis - Gewichtung: 70
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 300 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 12
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Die archäologische Maßnahme ist von einem Wissenschaftler oder einer Wissenschaftlerin (min. Master oder Magister) zu leiten, der/die Erfahrung in der Durchführung von archäologischen Ausgrabungen provinzialrömischer Siedlungs- und Grabbefunde sowie vorgeschichtlicher Siedlungs- und Grabbefunde in Süddeutschland oder Gebieten mit vergleichbaren Bodenbeschaffenheiten nachweisen kann. Es sind entsprechende Qualifikationsnachweise beizufügen.

         

        Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden folgende Angaben verlangt:

        - Eintragung Berufsregister

        - Mitgliedschaft Berufsständische Organisation

         

        Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht oder Mitgliedschaft), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen. Soweit eine Eintragungspflicht nicht besteht, ist dies anzugeben. Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Es werden keine Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abgefragt.

        Von einem ausreichenden Versicherungsschutz zur vertragsgemäßen Ausführung wird ausgegangen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Anzahl der Mitarbeitenden:

        Eigenerklärung mit Angaben zur aktuellen Mitarbeitendenzahl (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter) (Jahr 2023). Zudem ist die Entwicklung der Mitarbeitendenzahl in den letzten 5 Jahren darzustellen.

        Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerber gesondert vorzulegen. Zusätzlich sind die Angaben zur Mitarbeitendenzahl zusammengefügt darzustellen.

         

        Qualifikation der Mitarbeitenden:

        Eigenerklärung zu Angaben zum verantwortlichen Projektbearbeiter sowie dem Grabungsteam in den entsprechenden Vergütungsgruppen mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss und Berufserfahrung als Archäolog_in (oder vergleichbar).

        Für den verantwortlichen Projektbearbeiter sind Nachweise zur Berufsqualifikation (z.B. Master-Urkunde etc.) vorzulegen.

         

        Grabungsausstattung:

        Eigenerklärung zur branchenüblichen Grabungsausstattung.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Alle auszuführenden archäologischen Arbeiten müssen, soweit nicht ausdrücklich in den Nebenbestimmungen der Grabungsgenehmigung nach § 21 DSchG BW anders geregelt, gemäß den Richtlinien für Grabungsfirmen und Investoren zur Durchführung archäologischer Ausgrabungen und Prospektionen in Baden-Württemberg durchgeführt werden. Ergänzend gelten die Prospektions- und Grabungsrichtlinien für drittfinanzierte Maßnahmen des Verbands der Landesarchäologen (VLA).

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-09
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-09
      Ortszeit: 12:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Telefon: +49 7219268730
        E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 7219263985
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen.

         

        Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

         

        § 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Satz 1: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2: Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Satz 1: Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 2: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

         

        Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter

        https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf

        wird hingewiesen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen.

         

        Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

         

        § 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Satz 1: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2: Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Satz 1: Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 2: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

         

        Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter

        https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf

        wird hingewiesen.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-17

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