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Enterprise resource planning software development services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44012879)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stiftung Deutsches Hygiene-Museum
Номер конкурса: 44012879
Дата публикации: 24-07-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023071920230822 12:00OtherContract noticeServicesRestricted procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderRecreation, culture and religion01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stiftung Deutsches Hygiene-Museum
      Lingnerplatz 1
      Dresden
      01069
      Germany
      Telefon: +49 351-4846-309
      E-Mail: vergabe@dhmd.de
      Fax: +49 351-4846-102
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.de/unterlagen/2776926/zustellweg-auswaehlen
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe.de
      an die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Stiftung bürgerlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Freizeit, Kultur und Religion
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Erneuerung ERP-System

        Referenznummer der Bekanntmachung: 11-2023/16200
      2. CPV-Code Hauptteil:
        72212451
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Erneuerung des bestehenden ERP-Systems Microsoft NAV 2015 mit Funktionserweiterungen (Projektmanagement, Personalverwaltung)

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Dresden, DE

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die zu vergebende Leistung umfasst die Feinkonzeptionierung und Einführung eines umfassenden ERP-Systems, das die in den Vergabeunterlagen definierten Anforderungen abdeckt. Kernaufgabe ist die Ablösung des zur Abbildung der Kernprozesse im kaufmännischen Bereich eingesetzten MS Navision durch Migration auf ein neues ERP-System. Zusätzlich sind entsprechend der Anforderungen die notwendigen Funktionserweiterungen mit den dazu vom Hersteller vorgesehenen Standard-Tools umzusetzen, so dass eine vollständig vom Hersteller unterstützte durchgängige Gesamtlösung entsteht, die ausschließlich die herstellereigenen Produktintegrationen, Schnittstellen und Standards benutzt. Die im aktuell genutzten System etablierten Funktionen und Abläufe sind dabei nach Hersteller Best Practice in das Nachfolgesystem zu übernehmen bzw. nachzubilden und weitere Anforderungen der Benutzer als Funktions- und Systemerweiterung umzusetzen. Neben den in der aktuelle genutzten Lösung berücksichtigten kaufmännischen Aspekten, muss die neue Gesamtlösung auch für die Erweiterungen wie Personalverwaltung und Projektplanung eine durchgängige Arbeitsplattform für alle Anwender mit einer zentralen Aufgaben- und Dokumentenverwaltung darstellen. Die Realisierung von Schnittstellen und eines Portals für die mobile Nutzung von ausgewählte Funktionalitäten sowie vollständige Stammdatenmigration sind Bestandteile der zu erbringenden Leistung.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 36
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        betrifft Support

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Anzahl der Bewerber: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Mindestkriterien unter III.1.2 und III.1.3

        Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 50 Punkte erreichen kann. Von diesen 50 Punkten entfallen:

        - Umsatz mit gleichartigen Systemen inkl. Dienstleistungen größer als 2 Mio. Euro netto in 2 Jahren einen Punkt, je weiteren 500.000 Euro netto pro Jahr darüber ein weiterer Wertungspunkt, max. 10 Punkte

        - Referenzen: 1 vergleichbare Referenz: 2 Punkte, 2 vergleichbare Referenzen: 4 Punkte, 3 vergleichbare Referenzen: 6 Punkte, 4 vergleichbare Referenzen: 8 Punkte, 5 vergleichbare Referenzen: 10 Punkte

        - Partnerstatus beim Hersteller der ERP-Lösung ist der höchstmögliche: 10 Wertungspunkte, 1 Punktabzug für den jeweils nächstniedrigeren Partnerstatus

        - Erfolgreiche Navision Migrationen: 6 bis 10 Migrationen: 5 Punkte, über 10 Migrationen: 10 Punkte

        - Anzahl der aktuell im Unternehmen für das angebotene System zertifizierten Mitarbeiter über das geforderte Minimum von 5 Mitarbeitern hinaus, für jeden weiteren zertifizierten Mitarbeiter wird ein Wertungspunkt vergeben, maximal 10 Punkte

        Sollte die Wertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgegebene Höchstzahl 5 der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle zur Angebotsabgabe auffordern.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        a) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB

        b) Eigenerklärung zu Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014, Fassung 8.4.2022 (Russland-Erklärung)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        a) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (in Euro netto)

        b) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im Bereich ERP in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (in Euro netto)

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Die Mindestanforderung an die Eignung Leistungsfähigkeit ist ein durchschnittlicher jährlicher Umsatz der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich ERP von mind. 1,0 Mio. Euro netto.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        a) Referenzliste über vergleichbare Leistungen des Bewerbers im Bereich der Einrichtung eines ERP-Systems in den letzten 5 Jahren

        b) Nachweis über den Partnerstatus für das angebotene ERP-System beim Hersteller, nicht notwendig wenn der Bewerber auch der Hersteller des ERP-Systems ist

        c) Eigenerklärung zu der Anzahl der in den letzten 5 Jahren erfolgreich abgeschlossenen Migrationen von MS NAV auf das angebotene ERP-Systemauf. Die Inbetriebnahme darf nicht vor dem 21.08.2018 erfolgt sein.

        d) Eigenerklärung zu der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bei dem Bewerber fest angestellten MitarbeiterInnen die eine Zertifizierung für das angebotene ERP-System besitzen

        e) Eigenerklärung zu der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bei dem Bewerber fest angestellten MitarbeiterInnen die in den buchhalterischen Bereichen Kostenrechnung, Anlagenbuchhaltung und Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung geschult sind;

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        a) Mindestens eine Referenz muss mit Navision Migration erfolgt sein; mindestens eine Referenz muss mit Personalverwaltung erfolgt sein, mindestens eine Referenz muss mit Projektmanagement erfolgt sein. Kumulierung ist möglich. D. h., alle vorgenannten Mindestanforderungen können auch in einer Referenz erfüllt sein. Der Umsatz der Referenzen muss jeweils mindestens (netto) 300.000,00 Euro betragen haben (Kumulierung ist also nicht möglich).

        b) Das Unternehmen muss einen Partnerstatus vorweisen können, welcher zum Vertrieb und zur Implementierung befähigt.

        c) Mindestens 5 erfolgreich abgeschlossene Navision Migrationen.

        d) Der Bewerber muss mindestens für 5 aktuell tätige Mitarbeiter die erforderliche Zertifizierung für das angebotene ERP-System vorweisen, welche zur Implementierung befähigt.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Nichtoffenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-08-22
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-09-04
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-02-29
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Freistaates Sachsen
        Brauhausstr. 2
        Leipzig
        04107
        Germany
        Kontaktstelle(n): 04107
        E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
        Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-07-19

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