Security, fire-fighting, police and defence equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44012818) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Eitorf vertreten durch die Kommunal Agentur NRW GmbH Номер конкурса: 44012818 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Gerätewagen GW-A Feuerwehr Gemeinde Eitorf
Lieferung von 2 baugleichen HLF20 für die Feuerwehr der Gemeinde Eitorf aufgeteilt in die Lose
Los 1 Fahrgestell/Aufbau HLF 20 (2x)
Los 2 Beladung HLF 20 (2x)
Los 3 Rüstsatz HLF 20 (2x)
Los 4 Beladung Rosenbauer (2x)
Los 5 Beladung Spechtenhauser (2x)
Die Ausschreibung gliedert sich in 5 Lose. Los 1 wurde bereits am 31.10.2022 beauftragt.
Die Daten der ursprünglichen Veröffentlichung sind wie folgt:
Bekanntmachung Subreport 11.07.2022
Referenznummer Subreport E78239455
Bekanntmachung Amtsblatt EG 15.07.2022
Referenznummer Amtsblatt EG 2022/S 135-382951
Los 2 Beladung HLF 20 (2x)
Los-Nr.: 1 (Los2)Gemeinde Eitorf
Lieferung von Los 2 Beladung HLF 20 (2x)
Los 3 Rüstsatz HLF 20 (2x)
Los-Nr.: 2 (Los3)Gemeinde Eitorf
Lieferung von Los 3 Rüstsatz HLF 20 (2x)
Los 4 Beladung Rosenbauer (2x)
Los-Nr.: 3 (Los 4)Gemeinde Eitorf
Lieferung von Los 4 Beladung Rosenbauer (2x)
Los 5 Beladung Spechtenhauser (2x)
Los-Nr.: 4 (Los)Gemeinde Eitorf
Lieferung von Los 5 Beladung Spechtenhauser (2x)
Handelsregisterauszug
Die Ausschreibung gliedert sich in 5 Lose. Los 1 wurde bereits am 31.10.2022 beauftragt.
Die Daten der ursprünglichen Veröffentlichung sind wie folgt:
Bekanntmachung Subreport 11.07.2022
Referenznummer Subreport E78239455
Bekanntmachung Amtsblatt EG 15.07.2022
Referenznummer Amtsblatt EG 2022/S 135-382951
nach VGV keine Bieter zugelassen
nach VGV keine Bieter zugelassen
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Vergabekammer Rheinland