Architectural, engineering and planning services (Германия - Тендер #44012412) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 44012412 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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i2030 Zweigleisigkeit S1 Nord und Abstellanlage Ahrensfelde
Reference number: 23FEI66733Im i2030 Vergabepaket 07 werden folgende Projekte ausgeschrieben:
- Reaktivierung Zweigl. S1N BFOH-BHN Lph 1-2, optional 3, 4, 6 (BIM) inkl. Blockverdichtung Hp BHED Lph 1-2, optional 3, 4, 6 und 3 GUw-L, 1 GUw und 1 GKs Lph 1,2, 3, 4 und 6 optional
- Erweiterung Abstellanlage Bf Bln Ahrensfelde Lph 1-2, optional 3, 4, 6 inkl. Erweiterung GUw Marzahn Lph 1,2, 3, 4 und 6 optional
- Vermessungsleistungen
- Baugrundbeurteilung- und Gründungsberatung
- Schalltechnische Untersuchungen und Erschütterungsgutachten
Reaktivierung Zweigleisigkeit S1 Nord: BFOH (e) – BHN (e) – BORB (a) inkl. Blockverdichtung Hp BHED (Hermsdorf), BIM-Planung. Option: Neubau bzw. Erweiterung um drei GUw-light (Waidmannslust, Frohnauer Brücke und Oranienburg Bhf), ein GUw (Frohnau) und eine GKs (Birkenwerder) (keine BIM-Leistung).
Lot No: 1Objekt- und Fachplanungsleistungen für die Reaktivierung Zweigleisigkeit S1 Nord: BFOH (e) – BHN (e) – BORB (a) inkl. Blockverdichtung Hp BHED (Hermsdorf), (BIM-Leistung, Lph 1 und 2 sowie optional Lph 3, 4 und 6). Option: Neubau bzw. Erweiterung um drei GUw-light (Waidmannslust, Frohnauer Brücke und Oranienburg Bhf), ein GUw (Frohnau) und eine GKs (Birkenwerder), keine BIM-Leistung.
Objekt- und Fachplanungsleistungen für die Reaktivierung Zweigleisigkeit S1 Nord: BFOH (e) – BHN (e) – BORB (a) inkl. Blockverdichtung Hp BHED (Hermsdorf), (BIM-Leistung, Lph 3, 4 und 6). Option: Neubau bzw. Erweiterung um drei GUw-light (Waidmannslust, Frohnauer Brücke und Oranienburg Bhf), ein GUw (Frohnau) und eine GKs (Birkenwerder), keine BIM-Leistung.
Erweiterung Abstellanlage Bf Bln Ahrensfelde. Option: Erweiterung GUw-Marzahn (keine BIM-Leistung).
Lot No: 2Berlin
Erweiterung Abstellanlage Bf Bln Ahrensfelde (Lph 1 und 2) keine BIM-Leistung
Erweiterung Abstellanlage Bf Bln Ahrensfelde (Lph 3, 4 und 6). Option: Erweiterung GUw-Marzahn (Lph 1, 2, 3, 4 und 6, keine BIM-Leistung).
Vermessungsleistungen (BIM)
Lot No: 3Berlin
Vermessungsleistungen (BIM-Planung)
Baugrundbeurteilung- und Gründungsberatung (keine BIM-Leistung).
Lot No: 4Berlin
Baugrundbeurteilung- und Gründungsberatung (keine BIM-Leistung).
Leistungsumfang 2 - Geotechnisches Gutachten, siehe Vergabeunterlagen.
Schalltechnische Untersuchung und Erschütterungsgutachten.
Lot No: 5Berlin
Schalltechnische Untersuchung und Erschütterungsgutachten
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
-Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
- Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
-Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Leistungen ohne PQ):
Los 1 und Los 2: Tragwerksplanung; Planung Bahnstromanlagen der Berliner S-Bahn; Gebäudeplanung GUw und Technische Gebäudeausrüstung HLS.
Los 3: Entwurfsvermessung
Los 4: Geotechnik/ Baugrundbeurteilung
Los 5: Schalltechnische Untersuchungen
- Los 1: Nachweis über die Erfahrung und Anwendung der Methode Building Information Modeling bei Bauprojekten in den letzten 5 Jahren; Mindestanforderungen gemäß Inhaltsverzeichnis Teilnahmeantrag.
- Los 1 und Los 2: Nachweis der fachlichen Qualifikation des vorgesehenen Qualitätsprüfers mit Angabe der beruflichen Qualifikation und objektbezogener Eignung in Bezug auf vergleichbare Leistungen; Mindestanforderungen gemäß Inhaltsverzeichnis Teilnahmeantrag.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Geforderte Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
--Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken
--Planung von elektrischen Energieanlagen
--Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
--Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
"Als Nachweis der Qualifikation für die ZBS-Planung der Berliner S-Bahn ist der fachliche Eignungsnachweis von mindestens einem Fachplaner nachzuweisen (z.B. Teilnahme
am Seminar zur ZBS-Planung der Siemens_BEE-ZBS-K2). Der Zugang zum System PROSIG ist nachzuweisen.
ODER
Der Bewerber verpflichtet sich die fachliche Qualifikation für mindestens zwei Fachplaner LST für die ZBS-Planung der Berliner S-Bahn durch Besuch des Seminars zur ZBS-Planung der Siemens_BEE-ZBS-K2 (oder vgl.) innerhalb von 8 Wochen nach Auftragserteilung zu erwerben. Der Zugang zum System PROSIG ist innerhalb von 4 Wochen nach
Auftragserteilung zu beantragen. Alle Kosten für Qualifikation und Systemzugang trägt der AN."
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
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Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Im Weiteren behält sich der Auftraggeber vor, auf die Lose 3, 4 und 5 keinen Zuschlag zu erteilen, wenn für die Lose 1 und/oder 2 keine oder unwirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Auch bei fehlenden Teilnahmeanträgen für Los 1 und/oder 2 behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren für alle Lose einzustellen.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.