Electrical fitting work (Германия - Тендер #44012266) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Staatliches Hochbauamt Ulm Номер конкурса: 44012266 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neuordnung und Neubau GesamtanlageElektroarbeiten: Elektroinstallation Neubau BA1 Straßenmeisterei Geislingen
Reference number: 23-21352Elektroarbeiten: Elektroinstallation Neubau BA1 Straßenmeisterei Geislingen
Geislingen an der Steige/GP, Stuttgarter Str. 350, Straßenmeisterei
Elektroarbeiten im Rahmen der Neubaumaßnahme "Neubau Straßenmeisterei Geislingen".
Die Anbindung des Zufahrtstors und der verschiedenen Gebäude erfolgt über ein Leerrohrnetz.
Die Liegenschaft wird an das örtliche Mittelspannungsnetz (10KV) der Stadt Geislingen angebunden. Die Trafostation befindet sich im Bauteil 2 (Kleingerätehalle West) der Liegenschaft. Das Einbringen des Trockentransformators ( 630kVA) erfolgt ebenerdig. Die Schaltanlagen (5 Felder) werden luftisoliert ausgeführt.
Die Niederspannungshauptverteilung (1 St.) versorgt die jeweiligen Unterverteilungen (5 St.) in den Gebäuden. Die Verlegung der Kabel (~ 33km) erfolgt zu einem großen Teil auf Kabelrinnen, im Installationsrohr und in Kabelkanälen.
Auf dem Stehfalzdach des Betriebsgebäudes wird eine PV-Anlage mit monokristallinen PV-Modulen (120 St.) installiert. Die Wechselrichter (3 St.) werden im Technikraum an die Wand montiert. Ergänzend wird ein Batteriespeicher (48 kWh) in das Versrogungsnetz integriert.
Die Außen- und Innenbeleuchtung erfolgt durch den Einsatz von LED-Leuchten.
Die LED-Innenbeleuchtung wird mittels Pendelleuchten (104 St.), Anbauleuchten (236 St.), Einbauleuchten (25 St.) und Einbaudownlights (13 St) ausgeführt. Die Außenbeleuchtung erfolgt durch Mastleuchten (11 St.) und Wand-/Deckenleuchten (45 St.)
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls beitragspflichtig. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Registereintragungen. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
Minimum level(s) of standards possibly required:keine
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten fünf Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums, der stichwortartigen Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Minimum level(s) of standards possibly required:keine
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Staatliches Hochbauamt UlmBundesbau Baden-WürttembergGrüner Hof 289073 Ulm
Information about authorised persons and opening procedure:befugte Personen: Bieter bzw. deren bevollmächtigte Vertreter
befugte Personen: Bieter bzw. deren bevollmächtigte Vertreter
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Staatliches Hochbauamt Ulm