Construction work for water and sewage pipelines (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44012211) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: UKE Strategischer Einkauf Номер конкурса: 44012211 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Dialyse - Osmoseanlage und Ringleitung, Neubau UHZ
Referenznummer der Bekanntmachung: OV 018-23Osmoseanlage und Ringleitung
UKE Martinistr. 52 20251 Hamburg
Osmoseanlage und Ringleitung
Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend)
- Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
- Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
- gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mindestjahresumsatz der letzten 3 Jahre jeweils 2,0 Mio. EUR brutto
Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
oder:
- mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)
Online
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Submission erfolgt elektronisch. Das Submissionsergebnis wird den Bietern über die Vergabeplattform bekanntgegeben.
Die Submission erfolgt elektronisch. Das Submissionsergebnis wird den Bietern über die Vergabeplattform bekanntgegeben.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.