Nuclear, biological, chemical and radiological protection equipment (Германия - Тендер #44012018) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI Номер конкурса: 44012018 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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CBRN-Selbsthilfe-Set: Taschen mit Teilinhalt
Reference number: B 19.16 - 0495/21/VV : 44Rahmenvereinbarung CBRN-Selbsthilfe-Sets (Taschen mit Teilinhalt)
Verschiedene Orte Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Es sind Taschen (inkl. bestimmter Bestandteile des Inhalts, s. u.) für ein CBRN-Selbsthilfeset zu liefern.
Die CBRN-Selbsthilfesets enthalten Material für die Selbst- und Kameradenhilfe von Einsatzkräften, die in einer Einsatzsituation mit CBRN-Gefahrstoffen verletzt oder kontaminiert wurden. Das Material ist übersichtlich in einer stabilen Tasche unterzubringen, die von Einsatzkräften im Einsatz leicht mitgeführt werden kann. Die CBRN-Selbsthilfesets müssen eine einfache Handhabung, möglichst lange Lagerfähigkeit, an den Bedarf angepasste Mengen sowie tragbare Maße und eine möglichst geringe Masse aufweisen. Die CBRN-Selbsthilfesets werden von Einsatzkräften als Teil der persönlichen Ausrüstung mitgeführt und enthalten Material für
- Notdekontamination und Desinfektion bei unbekannten Kontaminationen
- Erstmaßnahmen bei Vergiftungen mit Nervengiften
- Wundabdeckung und Reparatur der persönlichen Schutzausrüstung
- Detektion chemischer Kampfstoffe vor Ort (Kampfstoffspürpapier)
Diese Ausstattung ist übersichtlich in einer Tasche unterzubringen, die an der Schutzkleidung oder am Körper befestigt werden kann.
Die in diesem Verfahren ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung der Taschen mit einem Teil des Inhalts. Folgende Artikel sind Bestandteil des mitzuliefernden Inhalts je Tasche:
- 50 mL viruzides Händedesinfektionsmittel
- 5 Stk. feuchte Hautreinigungstücher
- 100 mL Augenspülflasche inkl. Spülflüssigkeit
- 3 Stk. trockene Reinigungstücher
- 3 Stk. Wundschnellverband (8 cm × 10 cm)
- 1 Stk. Verbandtuch (60 cm × 80 cm)
- 1 Stk. Verbandpäcken Größe G
- 1 Stk. chemikalienbeständiges Klebeband (5 cm × 2 m)
- 1 Stk. Laminierte Taschenkarte (Inhaltsangabe/Kurzanleitung)
Daneben sind Autoinjektoren, Kampfstoffspürpapier und Dekontaminationsschwämme (diese Artikel werden in separaten Verfahren beschafft) in der Tasche unterzubringen. Geeignete Unternehmen erhalten nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs eine Leistungsbeschreibung (eingestuft als VS - Nur für den Dienstgebrauch), in der die Leistung ausführlich beschrieben ist.
Es wird eine Rahmenvereinbarung (RV) geschlossen, aus denen das Bundesamt für Bevölkerungs-schutz und Katastrophenhilfe (BBK), die Bundespolizei (BPol) und das Beschaffungsamt des BMI abrufen können. Die RV hat eine Laufzeit von zwei Jahren und verlängert sich ggf. zweimal um ein Jahr auf maximal vier Jahre.
Die Mindestabrufmenge, zu deren Abruf aus der Rahmenvereinbarung die Auftraggeberin verpflichtet ist, beträgt 10.000 Selbsthilfesätze (Taschen mit Teilinhalt s. o.). Die Höchstmenge der RV ist festgelegt. Die Höchstmenge sind jedoch als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" als Verschlusssache eingestuft und wird geeigneten Teilnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.
Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen maximal zweimal um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit formgerecht kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt maximal vier Jahre.
Eine Beschränkung der Anzahl geeigneter Bewerber, die für die Angebotsabgabe zugelassen werden, ist nicht vorgesehen. Die Nennung von 999 erfolgt aus technischen Gründen.
Im vorliegenden Verfahren gibt es Unterlagen, die Ihnen gemäß der Verschlusssachen-Anweisung erst bei Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt werden können, wenn Sie die "Verpflichtungserklärung_VS-NfD" gemäß Anlage übermittelt haben. Die Verpflichtungserklärung ist auch für Unterauftragnehmer, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unternehmen, auf deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zurückgegriffen wird, einzureichen.
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der Umsatz für das letzten Geschäftsjahr anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 1.500.000 EUR betragen. Bitte geben Sie den Umsatz des letzten Geschäftsjahres auf dem Dokument "Anlage Unternehmensdaten" an.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Qualitätsmanagement
Sie müssen ein Qualitätssicherungssystem, das
- nach DIN EN ISO 13485 oder
- nach DIN EN ISO 9 001
zertifiziert ist und Handel, Vertrieb oder Lieferung einer im gegenständlichen Bezug zum Leistungsgegenstand stehenden Warengruppe (Feuerwehr-/Katastrophenschutzausrüstung, Medizinprodukte, CBRN-Schutzausstattung, Dekontaminationsausrüstung oder vergleichbar) umfasst, einsetzen. Gleichwertige Systeme werden ebenfalls akzeptiert.
Erklären Sie in einer selbst zu erstellenden Erklärung, dass Sie ein solches Qualitätssicherungssys-tem einsetzen und welches, oder legen die entsprechenden Zertifikate vor.
Setzen Sie ein anderes als ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9001 oder 13 485 ein, stellen Sie dessen Gleichwertigkeit zu den in der ISO 9001 oder 13 485 beschriebenen Qualitätssiche-rungssystemen dar.
Bitte beachten Sie, dass einige Informationen und Dokumente, im Zusammenhang mit der Auftragsausführung als Verschlusssache »VS - Nur für den Dienstgebrauch« zu behandeln sind.
Die Lieferung erfolgt gemäß Lieferklausel »DPU benannter Lieferort Incoterms® 2020«.
Ein vorangegangenes Verfahren (B 19.16 - 0495/21/VV : 4, Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der Europäischen Union 2023/S 058-17094) musste aufgehoben werden, da keine Angebote eingegangen sind. Da die ausgeschriebenen Selbsthilfe-Sets bis zur Frühjahr 2024 benötigt werden, besteht Dringlichkeit bei der Durchführung des Verfahrens, um die Lieferung noch realisieren zu können.
Im vorliegenden Verfahren gibt es Unterlagen, die Ihnen gemäß der Verschlusssachen-Anweisung erst bei Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt werden können, wenn Sie die "Verpflichtungserklärung_VS-NfD" gemäß Anlage übermittelt haben. Die Verpflichtungserklärung ist auch für Unterauftragnehmer, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unternehmen, auf deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zurückgegriffen wird, einzureichen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.