Building-cleaning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44011809) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Kassel - Hochbau- und Gebäudebewirtschaftung Номер конкурса: 44011809 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Unterhalts- und Grundreinigung in der Oberen Königsstraße 3
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-172-001Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Unterhalts- und Grundreinigung im Verwaltungsobjekt in der Oberen Königsstraße 3 mit einer Grundfläche von 6.945,45 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von 5.314,83 Quadratmetern.
Obere Königsstraße 3, 34117 Kassel
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Unterhalts- und Grundreinigung im Verwaltungsobjekt in der Oberen Königsstraße 3 mit einer Grundfläche von 6.945,45 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von 5.314,83 Quadratmetern.
Der vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
Maximale Laufzeit der Vertrages: 15 Jahre
Preisanpassung mittels Preisgleitklausel bei Änderung des Stundenlohnes aufgrund eines anerkannen Tarif- oder Rahmentarifvertrages. Die Änderungen umfassen nur den Anteil der Lohn- bzw. Lohnnebenkosten am Gesamtpreis.
- Eintrag im Berufs- oder Handelsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
- Nachweis einer Berufshaftpflicht und ggf, Schlüsselversicherung bzw. eine Absichtserklärung, diese bei Auftragserteilung abzuschließen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mindestdeckungssumme:
Personenschäden: 2.000.000 €
Sachschäden: 1.000.000 €
Schlüsselverlustschäden: 50.000 €
Bearbeitungsschäden: 100.000 €
- Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren in Form einer Liste
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
elektronisch über RIB Vergabeplattform
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:-
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Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt