Firefighting vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44010977) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Bissendorf Номер конкурса: 44010977 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Rüstwagens (RW) für die Ortsfeuerwehr der Gemeinde Bissendorf
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem kompletten und fabrikneuen Rüstwagen (RW) nach EN-1846 und DIN 14555-3 für die kommunale Ortsfeuerwehr der Gemeinde Bissendorf. Der Aufbau ist auf das zugelieferte Fahrgestell zu montieren und zusammen mit den zugelieferten Beladungselementen zu einem Komplettfahrzeug zusammenzubauen. Die Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben.
Lieferung des Fahrgestells für einen Rüstwagen (RW)
Los-Nr.: 1Lieferung des Fahrgestells für einen Rüstwagen (RW) vom 01.10.2024 bis spätestens 31.03.2025 (an Los 2).
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
• Zulieferung eines Fahrgestells durch den Auftragnehmer aus Los 1 an einen Standort des Auftragnehmers aus Los 2 in Deutschland;
• Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen;
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile;
Optionen mit Wertung:
• Vollautomatikgetriebe mit mindestens fünf Gangstufen;
• Kletterbremse;
• Klimaanlage;
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung des Fahrgestells können weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Zu Ziffer II.2.7): Liefertermin vom 01.10.2024 bis spätestens 31.03.2025.
Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus für einen Rüstwagen (RW) sowie Komplettmontage des Fahrzeugs und Auslieferung
Los-Nr.: 2Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus für einen Rüstwagen (RW) sowie Komplettmontage des Fahrzeugs und Auslieferung.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
• Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung des zugelieferten Fahrgestells;
• Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung der feuerwehrtechnischen Beladung;
• Lieferung/Montage des feuerwehrtechnischen Aufbaus;
• Einbau/Montage der feuerwehrtechnischen Beladung;
• Komplettmontage, Zulassung nach StVZO, DIN 1846 und DIN EN 14555-3;
• Übergabe/Abnahme des Komplettfahrzeugs;
• Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen;
• Einweisung/Schulung des Bedienpersonals des Auftraggebers (ca. 6 Personen) am Standort des Auftragnehmers;
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile;
• Lieferung eines Navigationsgerätes (Option mit Wertung);
• Jährliche Sicherheitsprüfung gemäß § 57 BGV D29 für die Dauer von fünf Jahren (Option mit Wertung).
Optionen mit Wertung:
• Lieferung eines Navigationsgerätes Garmin dezl LGV800 MT-D (8 Zoll) oder gleichwertig, inkl. Halterung;
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung des Aufbaus können weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Zu Ziffer II.2.7): Liefertermin bis spätestens 31.12.2025.
Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für einen Rüstwagen (RW)
Los-Nr.: 3Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für einen Rüstwagen (RW) auf Anforderung.
• Zulieferung der feuerwehrtechnischen Beladung an den Standort des Auftragnehmers aus Los 2;
• Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen;
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile;
• Lieferung eines Schlauchbootes (Option mit Wertung).
Optionen mit Wertung:
• Lieferung Schlauchboot SEB 1 Fabrikat RIS, Länge 3 m, inkl. Zubehör;
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung der feuerwehrtechnischen Beladung können weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Zu Ziffer II.2.7): Liefertermin frühestens ab dem 01.01.2025, jedoch spätestens bis zum 31.05.2025.
Lose 1 bis 3:
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung;
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein;
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Lose 1 bis 3
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR;
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein;
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Geschäftsjahre (2020 bis 2022) oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
Los 1:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen;
Los 2:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen feuerwehrtechnischen Aufbauten;
Los 3:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei vergleichbaren feuerwehrtechnischen Beladungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Los 1:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022.
Los 2:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen feuerwehrtechnischen Aufbauten für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge (Rüstwagen) in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022.
Los 3:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei vergleichbaren feuerwehrtechnischen Beladungen für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022.
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände.
Bei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Zu Ziffer II.2.7): Liefertermin vom 01.10.2024 bis spätestens 31.03.2025.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.