Architectural services for buildings (Германия - Тендер #44010823) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Station&Service AG (Bukr 11) Номер конкурса: 44010823 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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BIM-Fachplanung Technische Anlagen für das Projekt Bf. Berlin-Schöneweide - Los 1: KG 410 + 420 + 430 - Los 2: KG 440 + 450 - Los 3: KG 480
Reference number: 23FEI66980BIM-Fachplanung Technische Anlagen für das Projekt Bf. Berlin-Schöneweide
- Los 1: KG 410 + 420 + 430
- Los 2: KG 440 + 450
- Los 3: KG 480
BIM-Fachplanung Technische Anlagen für das Projekt Bf. Berlin-Schöneweide - Los 1: KG 410 + 420+30
Lot No: 1BIM-Fachplanung Technische Anlagen für das Projekt Bf. Berlin-Schöneweide
- Los 1: KG 410 + 420 + 430
LPh 3-7
BIM-Fachplanung Technische Anlagen für das Projekt Bf. Berlin-Schöneweide - Los 2: KG 440 + 450 -
Lot No: 2Berlin Schöneweide
BIM-Fachplanung Technische Anlagen für das Projekt Bf. Berlin-Schöneweide
- Los 2: KG 440 + 450
LPH 3-7
BIM-Fachplanung Technische Anlagen für das Projekt Bf. Berlin-Schöneweide - Los 3: KG 480
Lot No: 3BIM-Fachplanung Technische Anlagen für das Projekt Bf. Berlin-Schöneweide
- Los 3: KG 480
LPH 3-7
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
- Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen - Los 1: KG 410, 420, 430
- Los 2: KG 440, 450
- Los 3: KG 480
(in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, anrechenbare Baukosten (aBK), Auftragssummen, Leistungsbild/ Leistungsumfang)
Mindestanforderungen:
Mindestens 2 Referenzen je Kostrengruppe
LOS 1 - KG 410: aBK > 500.000 €
- KG 420: aBK > 400.000 €
- KG 430: aBK > 700.000 €
LOS 2 - KG 440: aBK > 1.100.000 €
- KG 450: aBK > 400.000 €
LOS 3 - KG 480: aBK > 100.000 €
Der AG behält sich vor, ergänzende Aufklärungen, Unterlagen oder Auftraggeberbestätigungen zu den Referenzprojekten nachzufordern und Referenzen mit unrichtigen Angaben auszuscheiden.
Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung, Programmschnittstellen
Detailanforderungen:
- PKP bzw. Verpflichtungserklärung zur Schulung der Mitarbeiter und Einrichtung des Programms im Auftragsfall
- Office-, Projektplanungs-, CAD-, Ausschreibungsprogramme mit
Dateiformaten zur Datenübergabe: *.docx, *.xlsx, *.pptx, *.pdf, *.dwg, *.dxf, *.shp, *.kmz, GAEB, BIM-Übergabeformate entsprechend BIM-Vorgaben wie z.B. *.rvt und *.ifc
Nachweis der Erfahrungen der eingebundenen Fachplaner mit vergleichbaren Objekten
Mindestanforderungen:
Qualifikation des Projektleiters:
Abschluss mindestens Dipl.-Ing., Bachelor, Master oder vergleichbar;
mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter für die Technische Gebäudeausrüstung in Büro-, Industriebauten oder Verkehrsstationen/ Empfangsgebäuden
Nachweis: Urkunde und Lebenslauf
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten: Name, Geburtsjahr, derzeitige Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion
Eignungsnachweis des Unternehmers Building Information Modeling (BIM)
- Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software (objektorientiert) je Planungs- bzw. Fachdisziplin
- Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter/in je Planungs- bzw. Fachdisziplin
- Nachweis von mindestens zwei BIM-Referenzprojekten inkl. Benennung der darin umgesetzten Anwendungsfälle des vorgesehenen Projektleiters
- Verfügbarkeit von mindestens einem als BIM-Koordinator/in befähigten Mitarbeiter/in. Befähigt zum BIM-Koordinator/in sind Mitarbeiter/innen mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung als BIM-Koordinator/in
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads)
oder die BME-Verhaltensrichtlinie
(https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf)
oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.