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Architectural, construction, engineering and inspection services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44010747)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadtverwaltung Nordhausen - Rechtsamt und Beteiligungen / Vergabestelle
Номер конкурса: 44010747
Дата публикации: 24-07-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023071920230905 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadtverwaltung Nordhausen - Rechtsamt und Beteiligungen / Vergabestelle
      Markt 1
      Nordhausen
      99734
      Germany
      Telefon: +49 3631-6969498
      E-Mail: vergabestelle@nordhausen.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=526718
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=526718

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Nordhausen

        Referenznummer der Bekanntmachung: 38/61/2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Stadt Nordhausen beabsichtigt die Neuauftsellung ihres Flächennutzungsplanes. Die Fortschreibung des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP) ist erforderlich, da seit dem Inkrafttreten 2009 zahlreiche Veränderungen eingetreten sind, denen kleinräumige Planänderungen nicht mehr gerecht werden können.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Stadt Nordhausen beabsichtigt die Fortschreibung des aktuellen Flächennutzungsplanes (FNP). Die genaue Beschreibung der Leistung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis.

        Beginn des Ausführungszeitraum voraussichtlich am 19.10.2023

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-10-19
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens

        von Ausschlussgründen

        Mit dem Angebot sind vorzulegen:

        - Angebotsschreiben (Formblatt 633 VHB) (Das Angebotsschreiben ist zwingend

        mit dem Angebot einzureichen, es kann nicht nachgefordert werden.),

        - vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis,

        - Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei,

        - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576,

        - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB),

        - die "Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 6 DSGVO",

        - das Formblatt „Unternehmensdaten“,

        - Erklärung zu Unterauftragnehmern,

        - Nachweis (Büroinhaber oder Projektleiter) der Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder vergleichbare Kammer mit dem Berufsbild Stadtplaner / Stadtplanerin

        - Nachweis vom mindestens einem abgeschlossenen FNP mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 inkl. Umweltbericht in den letzten 5 Jahren

        - Angaben welche Fachkräfte mit welcher Ausbildung für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und wie viele Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind

        ______________________________________________________________________________

        Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:

        - Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern,

        - bei Eignungsleihe: Erklärung zur Eignungsleihe und Verpflichtung zur

        Eignungsleihe,

        sowie

        die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen des Bieters

        /derBieter:

        - Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und

        12 Abs. 2 ThürVgG),

        - Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2

        ThürVgG),

        - Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17

        ThürVgG - Kontrollen, § 18 ThürVgG - Sanktionen

        und ggf. für Nachunternehmer:

        - Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und

        Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG),

        - Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm

        (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).

        ______________________________________________________________________________

        HINWEISE:

        1. Die Vorlage der Eigenerklärung kann entfallen, wenn der Nachweis der

        Eignung gemäß § 48 Abs. 8 VgV durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.

        B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis)

        oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen

        Zertifizierungsstandards geführt wird. Dies befreit nicht von der Vorlage der

        Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576!

        2. Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen werden

        gemäß § 12a Abs. 2 ThürVgG nur vom Bestbieter abgefordert, können aber

        bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis

        bzw. die gen. Zertifizierung befreit nicht von der Vorlage der Formblätter

        /Erklärungen nach dem ThürVgG.

        Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter

        Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur

        angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Mit dem Angebot sind vorzulegen:

        - Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei

        Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:

        Siehe Formblatt 631 EU bzw. 632 EU

        - Nachweis (Büroinhaber oder Projektleiter) der Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder vergleichbare Kammer mit dem Berufsbild Stadtplaner / Stadtplanerin

        - Nachweis vom mindestens einem abgeschlossenen FNP mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 inkl. Umweltbericht in den letzten 5 Jahren

        - Angaben welche Fachkräfte mit welcher Ausbildung für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und wie viele Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Mit dem Angebot sind vorzulegen:

        - Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei

        - bei Unterauftragnehmern: Erklärung bzw. Verpflichtung zu Unterauftragnehmern

        - bei Bietergemeinschaft: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB)

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-09-05
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-09-05
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Eignungsleihe:

      Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der

      Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.

      Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die

      Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden

      sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Der Bieter

      hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die

      Eigenerklärungen und Angaben unter Ziff. III. dieser Auftragsbekanntmachung und

      ggf. weitere Erklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.

      Vollständiges Ausfüllen der Vergabeunterlagen:

      Das Leistungsverzeichnis/die Anlagen zum Leistungsverzeichnis sind vollständig

      auszufüllen. Sämtliche dort geforderten Angaben sind einzutragen. Das Angebot

      muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten

      Angaben und Erklärungen enthalten. Anderenfalls muss das Angebot wegen

      Unvollständigkeit/Nichtenthaltens der geforderten Erklärungen von der Wertung

      ausgeschlossen werden.

      elektronische Form über die e-Vergabe-Plattform:

      Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und

      direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de)

      heruntergeladen werden. Angebote können ausschließlich in elektronischer Form

      über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Auf

      anderem Wege übermittelte Angebote (z. B. durch Telefax, Telegramm, Telex, E-Mail

      oder in schriftlicher Form) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus

      dem Vergabeverfahren.

      Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.

      Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

      Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Vergabekammer
        Jorge-Semprùn-Platz 4
        Weimar
        99423
        Germany
        Kontaktstelle(n): 99423
        Telefon: +49 361-573321254
        E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote

        nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen

        Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der

        vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten

        Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage

        nach Ablauf der Absendung der Information erteilt.

        Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB

        zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung

        oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der

        Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und

        Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss

        innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der

        Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §

        160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160

        Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des

        Vergabeverstoßes

        Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.

        1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist

        schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote

        nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen

        Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der

        vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten

        Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage

        nach Ablauf der Absendung der Information erteilt.

        Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB

        zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung

        oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der

        Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und

        Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss

        innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der

        Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §

        160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160

        Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des

        Vergabeverstoßes

        Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.

        1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist

        schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-07-19

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