Construction structures and materials; auxiliary products to construction (except electric apparatus) (Германия - Тендер #44010738) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Autobahn GmbH des Bundes Номер конкурса: 44010738 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von C-Teilen
Reference number: 2023-10089Rahmenvereinbarung zur Lieferung von C-Teilen
Autobahn GmbH des Bundes
Heidestraße 15
10557 Berlin
Deutschland
Lieferung von C-Teilen
Verlängerungsoption 2 x 12 Monate
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
Der Bieter erklärt, dass für sein Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Der Bieter erklärt,, dass er in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse1 und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes2 auf gesondertes Verlangen vorgelegt.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
(Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister oder Nichtverpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister)
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bieter zur Bestätigung der Erklärung auf gesondertes Verlangen Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise vorlegen.
1. Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorlegen.
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis wird auf gesondertes Verlangen übersendet.
Minimum level(s) of standards possibly required:zu 1: 1.000.000 EUR netto pro Geschäftsjahr
zu 2: 7.500.000 EUR für Personenschäden, 1.500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Der Bieter erklärt, dass er mindestens in 3 Fällen vergleichbare Leistungen erbracht hat.
Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers:
Eine Vergleichbarkeit der Projekte liegt insbesondere vor, wenn das Referenzprojekt die Lieferung von DIN- und Normteilen, Chemisch-technischen Produkten, Werkzeug, Kfz. Elektrik, Materialverarbeitung (C-Teile Management) umfasst.
Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben sind.
Minimum level(s) of standards possibly required:Dabei sind folgende Mindestanforderungen einzuhalten:
- Der Auftragswert der Referenzprojekte muss jeweils mindestens 100.000 EUR netto betragen.
- Bei mindestens einer Referenz müssen mindestens 3 verschiedene Einrichtungen beliefert worden sein.
- Bei mindestens einer Referenz muss der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber gewesen sein.
Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
entfällt
entfällt
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Autobahn GmbH des Bundes